Servicepauschale retour: Wirbel

Vertragskündigung verboten

(15.05.2024) Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) verweist auf ein Urteil des Bezirksgerichtes für Handelssachen (BGHS) Wien, wonach Telekom-Anbieter nicht berechtigt sind, bestehende Verträge im Falle einer Rückforderung der Servicepauschale zu kündigen. Dies sei bei T-Mobile der Fall gewesen, dagegen sei der VKI rechtlich vorgegangen. Weiters habe das Gericht in zwei Fällen die Einhebung der Servicepauschale als unrechtmäßig angesehen.

Beide Urteile bestätigten die Rechtsansicht des VKI und verurteilen T-Mobile (nunmehr Magenta) zur Rückzahlung der eingehobenen Servicepauschale. Die erstinstanzlichen Urteile sind nicht rechtskräftig. Sollten sie Rechtskraft erhalten, dann gelte die Rückzahlungspflicht auch für länger zurückliegende Zahlungen - bis zu 30 Jahre lang. "Wir sind gespannt, ob T-Mobile die Urteile akzeptieren oder Rechtsmittel dagegen erheben wird. Die inhaltlich äußerst sorgfältig begründeten Urteile haben jedenfalls Signalwirkung für die gesamte Branche", meinte am Mittwoch Petra Leupold, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Der Ärger über die Servicepauschale hat dazu geführt, dass die meisten Mobilfunkanbieter seit Februar keine Servicepauschale mehr verrechnen. Verbraucherschützer kritisierten, dass die Kosten aber nicht verschwunden sind, sondern in die bestehenden Tarife eingearbeitet wurden. Die Vergleichsplattform tarife.at sieht das anders, eine eigene Analyse habe ergeben, dass die Entgelte nicht gestiegen seien. "Beim Großteil der Mobilfunker hat die Abschaffung vielmehr zu einer Reduktion der Kosten geführt", so die Onlineplattform.

"Die Ergebnisse zeigen, dass die aliquote monatliche Gesamtbelastung lediglich bei Magenta und Red Bull Mobile gestiegen ist, während bei Anbietern wie A1, Drei und Bob eine Preissenkung stattgefunden hat" heißt es von tarife.at.

(apa/mc)

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