Sex ab 14 erlaubt!

Österreichisches Recht

(06.03.2024) Sollte man da nachbessern? Ist Sex mit 14 zu früh? Vor allem zwischen Erwachsenen und jungen Teenagern? In Österreich ist der einvernehmliche Geschlechtsverkehr mit über 14-Jährigen grundsätzlich erlaubt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Burschen und Mädchen im Alter zwischen 14 und 16, falls diese noch nicht reif genug sind, um die Bedeutung des intimen Vorgangs einzusehen. Nutzen ältere Jugendliche oder Erwachsene deren mangelnde Reife bzw. ihre altersbedingte Überlegenheit aus, machen sie sich strafbar.

Rechtliche Situation

§207b StGB sieht für den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafen von bis zu 720 Tagessätzen vor. Der Strafrahmen erhöht sich signifikant, wenn es zu einer geschlechtlichen Handlung mit einem bzw. einer Jugendlichen unter Ausnützung einer Zwangslage kommt bzw. die betroffene Person dazu verleitet wird, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen. Dafür drohen bis zu drei Jahre Haft, wobei sich das Schutzalter von 16 auf 18 Jahre erhöht.

Weitere Details

Auch das Anbieten eines Entgelts für sexuelle Leistungen ist erst erlaubt, wenn die Person über 18 Jahre alt ist. Für entgeltlichen Sex bzw. geschlechtliche Handlungen mit Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 18 drohen bis zu drei Jahre Haft. Unter Entgelt ist dabei jede wirtschaftlich bedeutsame Gegenleistung zu verstehen, also auch Geschenke mit einem bestimmten Wert. Das Einladen einer Person auf ein Getränk ist noch nicht als das Verleiten zu einer sexuellen Leistung zu verstehen.

(fd/apa)

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