Sex mit Minderjährigen

Wien: 32-Jähriger verurteilt

(12.07.2022) Eine sexuelle Handlung von Jugendlichen oder Minderjährigen zuzulassen, ist auch Missbrauch. Ein 32 Jahre alter Mann ist heute am Wiener Landesgericht zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil er von einer 14-Jährigen an sich sexuelle Handlungen vornehmen hatte lassen. Zugleich wurde der bisher unbescholtene Mann, der seit vier Monaten in U-Haft gesessen war, auf freien Fuß gesetzt. Der Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen (§ 207b StGB) und die Enthaftung sind rechtskräftig.

Eines der Mädchen war noch unmündig

Auf den Mann kommt im Herbst allerdings ein weiteres Verfahren zu. Er hatte sich neben der 14-Jährigen mit zwei weiteren Mädchen in seiner Einzimmerwohnung getroffen und ihnen Geld für geschlechtliche Handlungen angeboten. Eines davon war allerdings erst 13 und damit noch unmündig, sexueller Kontakt mit unter 14-Jährigen ist einem Erwachsenen auch bei Einvernehmen mit dem Kind verboten. Der 32-Jährige behauptet, die 13-Jährige habe ihm ihr wahres Alter nicht gesagt: "Sie hat gesagt, sie ist 15."

Kontakt über online-Plattform

Der Mann afghanischer Abstammung hatte die 14-Jährige über eine Online-Plattform kennengelernt. Über sie kam er in weiterer Folge in Kontakt mit einer 13-Jährigen und einer 15-Jährigen. Alle drei stammen aus schwierigen familiären Verhältnissen und waren in Wohngemeinschaften untergebracht. Immer wieder rissen sie aus und wurden als abgängig gemeldet. Er habe ihnen zunächst helfen wollen und ihnen zu essen und einen Schlafplatz gegeben, machte der Angeklagte geltend.

Erstes Angebot kam angeblich von Mädchen

Schließlich forderte er die Mädchen auf, sich gegen Bezahlung befriedigen zu lassen. "Das erste Angebot ist aber von denen gekommen", behauptete er. "Er weiß, wie dämlich das war", sagte der Verteidiger. Sein Mandant sei aber niemals mit Gewalt und stets mit Zustimmung der Mädchen vorgegangen: "Er ist mit Sicherheit kein Engerl."Nächster Verhandlungstermin für den 32-Jährigen ist der 6. Oktober. Bis dahin soll auch die 13-Jährige ausfindig gemacht werden, die als Zeugin benötigt wird. Ihr derzeitiger Aufenthaltsort ist unklar.

(fd/apa)

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