Smartbrillen-Verbot geprüft
Schulausschluss aufgehoben
(13.10.2026) Österreichs Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) lässt das Smartbrillen-Verbot an Schulen prüfen. Grund dafür ist ein Junge, der auf das Tragen einer Datenbrille bestanden hat, obwohl er bereits verwarnt worden ist. Im Zuge dessen ist er von der Schule verwiesen worden, woraufhin das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) den Rauswurf aufgehoben hat, da kein konkretes Fehlverhalten festgestellt werden konnte. Zukünftig soll es für Lehrpersonal möglich sein, Schummelversuche und auch rechtswidrige Aufzeichnungen zu unterbinden.
Der "Standard" hat davon berichtet, dass ein Junge im vergangenen Dezember mit einer Smartbrille in den Unterricht gekommen ist. Die Brille der Facebook-Mutter Meta verfügt über eine Kamera, Spracherkennung sowie ein Mikrofon. In der Schule hat der Junge ein ärztliches Attest vorgelegt, in dem die Notwendigkeit einer Datenbrille aufgrund einer Aufmerksamkeitsstörung erklärt worden ist. Da sich dadurch aber die MitschülerInnen und Lehrkräfte eingeschränkt und überwacht gefühlt haben, hat die Hausordnung der Schule kurzerhand ein Verbot für Smartbrillen eingeführt. Nachdem der Schüler dieses Verbot ignoriert hat, ist er laut "Standard" mehrfach für einige Wochen suspendiert worden und schlussendlich der Schule verwiesen. Daraufhin haben die Eltern des Jungen geklagt und vom BVerwG recht bekommen.
Die Begründung vom Gericht besagt, dass die Schule bzw. die Bildungsdirektion keine Beweise dafür vorlegen kann, dass tatsächlich Aufnahmen mit der Brille gemacht worden sind. Normalerweise müsste über LED-Lichter erkennbar sein, dass die Aufnahmefunktion aktiv ist. Allerdings sollen diese Lichter aber auch leicht zu übersehen sein und auch eine Entfernung ist möglich. Von der BVwG ist die Besorgnis der Mitschüler zur Kenntnis genommen worden, ein konkretes Fehlverhalten haben sie aber nicht feststellen können. Ein Schulausschluss darf laut BVwG nur "auf Grundlage konkreter, festgestellter Tatsachen" erfolgen, ein "bloßes Unbehagen auslösendes Verhalten" zählt nicht dazu.
Das Bildungsministerium will die Entscheidung vom Gericht so nicht stehen lassen. Gegenüber der Apa ist in einer Stellungnahme im Bildungsressort erklärt worden, dass ohne das Mitwirken der Schüler im Schulalltag nicht feststellbar ist, ob eine rechtswidrige Aufnahme gemacht worden ist, durch die die Lehrkräfte und Mitschüler in ihren Rechten beeinträchtigt worden sind. Von der Bildungsdirektion ist eine außerordentliche Revision erhoben worden, die, insofern sie zugelassen wird, in weiterer Folge an den Verwaltungsgerichtshof wandert.
Durch das Ministerium wird "derzeit auch grundsätzlich geprüft, wie ein Verwendungsverbot für Smart-Brillen und ähnliche Gegenstände in der Schule technisch-organisatorisch wie rechtlich sichergestellt werden kann". Scheinbar handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Mehrere Datenschutzbeauftragte im Bildungsbereich haben schon auf die datenschutzrechtlich bedenkliche Verwendung von Smartbrillen durch Schüler aufmerksam gemacht.
In den Schulen werden auch "Schummelversuche" mit Smartglasses oder beispielsweise versteckt getragenen In-Ear-Kopfhörern beobachtet. Diese sind laut IKT-Schulverordnung verboten. Zukünftig soll dem Lehrpersonal "ein effektiver Handlungsrahmen" zur Verfügung stehen, um rechtswidrige Aufzeichnungen oder Schummelversuche durch neue Technologien unterbinden zu können.
(apa/ep)