So scharf wird Hundegesetz

(10.10.2018) So scharf wird das neue Gesetz für Hundehalter in Wien! Stadträtin Ulli Sima hat heute gemeinsam mit Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl eine Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes präsentiert.

Anlass für das Maßnahmenpaket ist der Fall des kleinen Waris. Der kleine Bub ist vor wenigen Wochen in Wien von einem Rottweiler angefallen und schließlich im Spital an den Verletzungen gestorben. Die Halterin des Rottweilers war zum Zeitpunkt des Vorfalls stark betrunken. Mit dem Paket, das noch heuer in Kraft treten wird, wolle man nun die Menschen - und vor allem Kinder - noch besser schützen.

Wir haben für dich die wichtigsten Punkte des neuen Hundegesetzes zusammengefasst.

So scharf wird Hundegesetz 1

Für Listenhunde gilt in Wien im öffentlichen Raum künftig eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht. Ausnahmen sind umzäunte Hundezonen. Bei Verstößen wird streng bestraft.

Bei einem Verstoß ist eine Mindeststrafe von 200 Euro und verpflichtend sechs Stunden bei einem zertifizierten Hundetrainer vorgesehen. Wird der Hundehalter zum zweiten Mal mit dem Listenhund ohne Maulkorb erwischt, muss der Hundeführschein wiederholt werden. Und beim dritten Mal ist im Gesetz die Abnahme des Hundes vorgesehen. Kommt es zu einer Bissverletzung durch die Verletzung der Maulkorbpflicht, wird der Hund sofort abgenommen.

So scharf wird Hundegesetz 2

Für das Führen eines Listenhundes gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Analog zur Straßenverkehrsordnung. Bei einem Verstoß beträgt die Mindeststrafe 1.000 Euro.

So scharf wird Hundegesetz 3

Die Prüfung zum verpflichtenden Hundeführschein wird künftig schwieriger. Vor allem der Praxisteil wird verschärft und erweitert. Außerdem wird der Hundeführschein befristet. Nach zwei Jahren muss die Prüfung erneut abgelegt werden.

So scharf wird Hundegesetz 4

Nicht nur Halter von Listenhunden müssen die Prüfung zum Hundeführschein ablegen. Auch Besitzer von „bissigen Hunden“, also jene, die bereits einen Menschen gebissen haben, müssen zur Prüfung.

So scharf wird Hundegesetz 5

In Wien gilt künftig ein Zuchtverbot für Listenhunde - mit einer Übergangsfrist von einem Jahr.

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