Sohn (22) tötet Mutter (54)
In Justizanstalt eingeliefert
(02.03.2023) Der 22 Jahre alte Mann, der die Tötung seiner Mutter gestanden hat, ist noch gestern Abend in die Justizanstalt eingeliefert worden. Streit und Zorn sollen seine Motive für die Bluttat gewesen sein. Der junge Mann war bei den Behörden als Hochrisikofall bekannt. Dreimal wurde über ihn ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt. Die verpflichtenden Beratungstermine für Gewalttäter beim Verein Neustart nahm er jedoch nicht wahr.
Gewaltprävention
Gewalttäter, die von der Polizei weggewiesen und mit einem Betretungsverbot belegt werden, müssen sich binnen fünf Tagen in einer Beratungsstelle für Gewaltprävention melden und einen Termin vereinbaren. Die sechsstündige Beratung muss innerhalb von 14 Tagen ab Kontaktaufnahme erstmalig stattfinden. Der 22-Jährige hat sich allerdings nie beim zuständigen Verein Neustart gemeldet, sagte Pressesprecher Thomas Marecek der APA. "Das haben wir, wie in solchen Fällen üblich, der Polizei gemeldet." Wird eine Teilnahme an der Beratung verweigert, bekommt der Gefährder eine Verwaltungsstrafe. Laut APA-Informationen hat der 22-Jährige eine solche bereits bezahlt, ein weiteres Verfahren ist noch offen.
Brutaler Angriff
Zum Zeitpunkt der Tat am späten Dienstagabend gab es kein aufrechtes Betretungsverbot. Der 22-Jährige war an der Adresse des Tatortes polizeilich nicht gemeldet, hat aber eine Meldeadresse in einer betreuten Wohneinrichtung in Wien. Drei Stiche im Hals- und Nackenbereich soll der Sohn seiner 54-jährigen Mutter in ihrer Wohnung in Erlaa zugefügt haben. Er wandte sich nach der Bluttat an Nachbarn und sagte ihnen, dass seine Mutter Hilfe benötige. Die Reanimation blieb erfolglos.
Mehrfach bedroht
Mehrfach soll der junge Mann seine Mutter in der Vergangenheit bereits bedroht haben. Polizisten sprachen auch mehrfach mit dem späteren Opfer, hieß es von der Exekutive. Sie warnten die 54-Jährige demnach, dass für sie große Gefahr bestehe, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden. Der Sohn befand sich wegen des Verdachts auf eine psychische Erkrankung in der Vergangenheit auch schon vorübergehend in einem Krankenhaus.
Sechs tote Frauen in 2023
"2023 sind schon sechs Frauen mutmaßlich von Männern getötet worden, und wir haben erst März", sagte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) am Donnerstag bei der Eröffnung eines neuen Zentrums für gewaltbetroffene Mädchen in Wien ("Bakhti"). Er nahm dabei auch Bezug auf den am Mittwoch bekannt gewordenen "sechsten Femizid seit Jahresbeginn" und verwies auf mehr als 14.600 Betretungs- und Annäherungsverbote, die 2022 gegen Gewaltausübende verhängt worden sind - "ein Plus von fast sieben Prozent". Die Einhaltung dieser Verbote müsse kontrolliert werden, und "es braucht eine Sanktionierung", falls sich die (bis zu 88 Prozent männlichen, Anm.) Täter nicht daran halten, meinte Rauch. Dazu gebe es spezifische Schulungen der Exekutive.
Peilsender zur Überwachung?
Auf die Frage, ob etwa elektrische Peilsender zur Überwachung eingesetzt werden könnten, wie das in Spanien der Fall ist, zeigte sich der Minister zurückhaltend: "Derart massive Überwachungsinstrumente" seien eine "Gratwanderung", die auch viele verfassungsrechtliche Fragen nach sich ziehen würde. Die Diskussion ist übrigens in Österreich nicht neu, vereinzelt Forderungen nach GPS-Kontrollen im Gewaltschutz gibt es schon seit Jahren.
Gewaltschutzgesetz: Probleme bei der Umsetzung
Das Gewaltschutzgesetz sei "ein gutes Gesetz", Probleme sieht Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF), hingegen in der Umsetzung: Dass immer noch viele Anzeigen im Gewaltbereich eingestellt und "Gewalttäter zu oft auf freiem Fuß angezeigt" würden, kritisiert sie seit langem. "Ich kann und werde es nicht hinnehmen, dass Femizide in Österreich fast zur Tagesordnung werden", sagte Rauch. Die Gewalt gegen Frauen zu stoppen, sei eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung. Die für den Gewaltschutz vorgesehenen Budgetmittel seien zuletzt in allen damit befassten Ressorts deutlich erhöht worden, auch wenn man von den seit längerem von Opferschutzeinrichtungen geforderten mehr als 220 Millionen Euro jährlich weit entfernt sei.
(fd/apa)