Sophie Karmasin in Haft!
Bereits gestern festgenommen
(03.03.2022) Die Meinungsforscherin und frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin ist festgenommen worden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestätigte am Donnerstag per Presseaussendung lediglich "die Festnahme einer Person wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr". Gesicherten APA-Informationen zufolge klickten für Karmasin am Mittwoch gegen 16.00 Uhr die Handschellen.
Die 55-Jährige war von ihrer ehemaligen Geschäftspartnerin und Meinungsforscherin Sabine Beinschab in der Inseraten-Korruptionsaffäre rund um die ÖVP und den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz belastet worden. Die Festnahme erfolgte laut Mitteilung der WKStA auf Anfrage der APA nach gerichtlicher Bewilligung. Da es sich um eine Verschlusssache handelt und im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen, gibt die WKStA derzeit keine weiteren Details zum Verfahren und den Verfahrensbeteiligten bekannt. Karmasins Anwalt Norbert Wess war für die APA vorerst telefonisch nicht erreichbar.
Die WKStA dürfte in den vergangenen Wochen weiteres belastendes Beweismaterial gesammelt bzw. gewonnen haben. Der Medienmitteilung zufolge wird nun auch gegen drei Personen wegen "Verdachts der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Vergabeverfahren" ermittelt, gegen zwei davon zudem wegen des Verdachts auf Geldwäscherei.
Wie vergangen Woche bekannt geworden ist, hat Beinschab bei ihrer Einvernahme vor der WKStA im vergangenen Oktober Karmasin belastet. Sie gab an, dass ihr Aufträge für das Finanzministerium für diverse Studien von Karmasin vermittelt worden seien - Karmasin habe dafür mit 20 Prozent des Umsatzes "mitgeschnitten". Über die Festnahme hatte am Donnerstag zuerst "Der Standard" berichtet.
Karmasin dürfte sich zur Stunde im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) befinden und im Beisein ihres Anwalts vernommen werden. Die Strafverfolgungsbehörden haben ab dem Zeitpunkt der Festnahme 48 Stunden Zeit, um die Beschuldigte mit der Verdachtslage zu konfrontieren und sie dazu zu befragen. Nach Ablauf der 48-Stunden-Frist - im konkreten Fall: am Freitagnachmittag - muss Karmasin entweder wieder auf freien Fuß gesetzt werden oder das Wiener Landesgericht für Strafsachen hätte allenfalls über einen U-Haft-Antrag, der bis dahin von der WKStA einzubringen wäre, zu entscheiden.
Dass als Haftgrund auch Verdunkelungsgefahr angenommen wurde, könnte darauf hindeuten, dass Karmasin nach Bekanntwerden vom Beinschabs sie belastenden Angaben Schritte gesetzt hat, die für die WKStA Gefahr im Verzug annehmen ließ. Denkbar wäre, dass etwa eine - zumindest versuchte - Kontaktaufnahme zwischen Karmasin und Beinschab stattgefunden hat oder die WKStA gar befürchtete, der Anklagebehörde noch nicht bekanntes Beweismaterial könnte beiseite geschafft werden und daher eine gegen Karmasin gerichtlich bewilligte Festnahmeanordnung erging. Für sämtliche Beteiligte gilt die Unschuldsvermutung.
(MK/APA)