Spionage-Puppe bleibt bei uns legal

(21.02.2017) Müssen jetzt wirklich tausende Eltern die Puppen ihrer Kinder vernichten? Die Bundesnetzagentur in Deutschland hat jetzt die smarte Puppe “Cayla“ als Spionagegerät eingestuft. Cayla verfügt über ein Mikrophon, Spracherkennung und kann dank Bluetooth mit dem Smartphone verbunden werden. Da sich aber wirklich jeder ohne Passwort mit ihr verbinden kann, ist sie in Deutschland als “verbotene Sendeanlage“ eingestuft worden. Sie darf also nicht mehr verkauft werden.

Und da auf den Besitz solcher verbotenen Sendeanlagen sogar zwei Jahre Haft stehen, sollten Eltern bereits gekaufte Puppen vernichten, so die Empfehlung der Behörden.

Da das Telekommunikationsgesetz in Österreich solche versteckten Abhöranlagen nicht umfasst, bleibt Cayla bei uns erlaubt. Doch Experten warnen vor der Puppe.

Ulrike Docekal vom Verein für Konsumenteninformation:
“Die Puppe verfügt wirklich über keine einzige Sicherheitssperre. Jeder kann sich mit ihre verbinden, sogar von der Straße aus. Das ist höchst bedenklich, wir raten vom Kauf ab.“

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