Stalking oder doch super cute?

Polizist findet Nummer heraus

(18.06.2019) Ein klassischer Fall von: Süße Aktion oder eher zu weit gegangen?

Ein deutscher Polizist lernt in Stuttgart eine Frau kennen und ist sofort von ihr angetan. Blöd nur, dass er keine Kontaktdaten von der jungen Dame hat... Aber als Beamter kommt man ja schnell mal an Informationen ran, denkt er sich und fragt direkt mal die Halterdaten ihres Autos ab. Dazu benutzt er, nach Angaben des Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink, ein zentrales Informationssystem der Polizeistelle.

Er will die Frau unbedingt kontaktieren

Als er die Telefonnummer der Frau herausfindet, ruft er diese direkt an. Sie dürfte diese Aktion allerdings gar nicht gut gefunden haben und somit muss der junge Mann jetzt 1400€ Bußgeld hinblättern!

Jetzt muss rechtlich vorgegangen werden!

Die EU-Datenschutzgrundverordnung, die mit Mai 2018 Inkraft getreten ist, gilt nämlich auch für Mitarbeiter von öffentlichen Stellen und somit werden auch bei Beamten oder Polizisten keine Ausnahmen gemacht. Die im Dienst erlangten Daten einer Person für private Zwecke zu nutzen, ist ein absolutes No-Go und muss deswegen bestraft werden. In besonders krassen Fällen kann es, abgesehen von einer Geldstrafe, sogar zu Disziplinarverfahren kommen.

Sehr verlockend!

Zwar kommt es immer wieder vor, dass Polizisten oder andere Beamte so etwas aus Neugierde tun, seit dem neuen Gesetz von 2018 war dies allerdings das erste Mal, dass der Landesdatenschützer auch wirklich eine Strafe austeilen musste.

Da hat sich der junge Polizist der Verlockung wohl einfach nicht widerstehen können.

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