Steirer erteilt Mordaufträge

Einweisung in Anstalt

(12.04.2023) Der Mann fühlt sich von seinem Nachbarn bedroht, gibt einen Mordauftrag und will ihn vom Ministerium durchführen lassen. "Ich erteile den Auftrag, Herrn S. und die Bewohner des Hauses wegen Spionage zu ermorden": Dieses E-Mail soll ein Steirer im November 2022 unter anderem an das Land Steiermark, die Bundesregierung und die Staatsanwaltschaft geschickt haben. Seine Nachrichten brachten ihm am heutigen Mittwoch bei einer Verhandlung eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum ein. Der psychiatrische Sachverständige hatte ihn als nicht zurechnungsfähig eingestuft.

"Anonymer Mordauftrag"

Das Schreiben, das der 45-Jährige versendet haben soll, trug die Überschrift: "Anonymer Mordauftrag". Wäre er zurechnungsfähig, hätte er sich als Bestimmungstäter zu einem versuchten Mord verantworten müssen. Immerhin verteilte er den "Mordauftrag" recht großzügig, auch das Justizministerium und das Bundesheer bekamen laut Ankläger das E-Mail.

Geständnis

"Ich gestehe, dass ich die Mails geschrieben habe", meinte der Betroffene gleich zu Beginn. Mit schriftlichen Beweisen war es schwierig, hatte der Steirer doch jedes Mal bei Benutzung seine elektronischen Geräte wieder auf Werkseinstellung zurückgesetzt. Der ganzen Aktion war eine Begegnung mit dem Nachbarn im Garten vorangegangen. Wer wen nicht gegrüßt oder angesprochen hat, war nicht ganz klar, auf jeden Fall verfasste der Mann nach dieser Begegnung seine "Aufträge". Er war überzeugt davon, dass der Nachbar "Terroranschläge, Kidnapping und Drogenhandel" vorbereiten würde.

Paranoide Schizophrenie

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl bescheinigte dem Betroffenen paranoide Schizophrenie, diese "war maßgeblich für die Tat verantwortlich". 2021 hatte der 45-Jährige ähnliche Mails verschickt, und es sei zu befürchten, dass es ohne Behandlung in Zukunft "in Stresssituationen immer wieder zu psychotischen Schüben" kommen würde. Er sei jetzt zwar in Behandlung, aber noch nicht wieder voll stabil, "eine ambulante Therapie scheidet daher aus", betonte der Gutachter. Der Geschworenensenat folgte diesen Empfehlungen und verfügte eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

(fd/apa)

3-fach Mutter stirbt bei Unfall

Kinder im Auto

Wieder Beben in Neapel!

Stärke 4,0

Gaza: Zu wenig Lebensmittel

Rationen halbiert

EU gibt Russland-Zinsen frei

Rund 1,5 Milliarden Euro

Frau ohne Führerschein: Unfall

Kinder im Auto

Bandengewalt: 2 Festnahmen

Bandenkrieg in Wien

Taifun "Gaemi": Immer mehr Tote

Horror auf den Philippinen

Banküberfall in Tirol

Täter flüchtig