Steirerin will Tochter erwürgen!

Gerade noch entkommen!

(07.09.2023) Eine 48-Jährige ist heute in Graz von einem Geschworenensenat in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Sie soll im Mai versucht haben, ihre Tochter zu ersticken. Die psychisch kranke Frau wollte nach eigenen Angaben Suizid begehen und ihr Kind zuvor töten. Das Mädchen wehrte sich jedoch heftig und konnte flüchten. Die Betroffene war sofort geständig, sie wurde vom Gerichtspsychiater als nicht zurechnungsfähig eingestuft.

Alltag nicht mehr geschafft

Die Steirerin "fühlte sich dem Alltag nicht mehr gewachsen", beschrieb es Staatsanwalt Christian Kroschl. Die Frau lebte allein mit ihrer Tochter. Als ihre Mutter 2023 starb, brach ihr letzter Halt weg. Sie habe sogar Angst gehabt, allein einkaufen zu gehen, erzählte sie vor Gericht mit leiser Stimme unter Tränen. Sie suchte Hilfe bei einer Therapeutin, bei ihrer Ärztin, doch irgendwie "ist sie durch unser an sich sehr gutes Netz gerutscht", meinte der Verteidiger.

Kind sollte mit in den Tod gehen

Am 1. Mai wollte sie Suizid begehen und auch ihre Tochter töten, "um das Ganze zu beenden". Davor seien Tage voller Verzweiflung und Schlaflosigkeit gelegen. "Der Suizid war geplant, aber es war eine plötzliche Entscheidung", versuchte die 48-Jährige zu erklären. "Wollten Sie das Kind mitnehmen?", fragte Richterin Angelika Hacker. Die Frau bejahte: "Ich habe Angst gehabt, dass sie mich findet und ein Leben lang darunter leiden muss", lautete ihre Erklärung.

Mädchen (13) hat sich gewehrt

Sie überraschte das Kind im Schlaf. Doch die heute 13-Jährige konnte sich ins Bad flüchten. Die Frau verständigte dann ihren Bruder in Deutschland, dieser rief eine Schwester an, und so wurde die Hilfskette in Gang gesetzt.

Einweisung

Gerichtspsychiater Manfred Walzl sprach von einer "schwer depressiven Episode mit psychotischen Symptomen", die psychologische Sachverständige Anita Raiger ortete außerdem eine "schwere Angststörung". Aufgrund der Expertisen plädierte der Ankläger für eine Einweisung in ein therapeutisch-forensisches Zentrum, und die Laienrichter folgten seiner Empfehlung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Hast du Schwierigkeiten?

Bist du in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchst Hilfe? Sprich mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.

(fd/apa)

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