Stellvertretung durch Vertrauensperson

bei FinanzOnline ermöglicht

(01.02.2026) Natürliche Personen können sich seit Jänner 2026 unentgeltlich von einer anderen volljährigen Privatperson in FinanzOnline in allen steuerlichen Angelegenheiten vertreten lassen. Das können Vertrauenspersonen etwa aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis sein, teilte das Finanzministerium am Sonntag mit. Grund ist demnach, dass sich nicht alle Menschen in der digitalen Welt zurechtfinden. So können sie sich in steuerlichen Angelegenheiten helfen lassen.

Die Vertretung wird über das Formular "FONUV1 Unentgeltliche Vertretung in Finanz Online" bekannt gegeben. Es ist auf www.bmf.gv.at/formulare oder im Finanzamt erhältlich. Das unterschriebene Formular wird vom Vertreter oder von der Vertreterin über den eigenen FinanzOnline Zugang unter "Vertretungsbeziehung verwalten" hochgeladen.Die Vertretenen benötigen dafür keine ID Austria oder EU-eID.

(mt/apa)

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