Sterbehilfe im AKH: Prozess

Frau wegen Mordes vor Gericht

(04.09.2019) Sie wollte ihrem Schatz laut eigener Aussage einen stundenlangen Todeskampf ersparen und dafür muss sich eine 53-Jährige heute in Wien wegen Mordes verantworten. Passiert ist alles Anfang April 2018. Der todkranke Patient hätte laut den Ärzten am AKH nur noch wenige Stunden zu leben gehabt. Seine Lebensgefährtin hätte sich daher von ihm verabschieden sollen. Als die Frau jedoch allein mit ihm im Zimmer war, soll sie die Beatmungsschläuche gezogen haben.

Als die Ärzte das bemerkt haben, hat die Frau das Krankenhaus bereits verlassen. Die Polizei soll sie Stunden später festgenommen haben. Die Frau soll dabei betrunken gewesen sein. Ob sie auch schon im Krankenhaus zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war, ist unklar.

Fest steht: In Österreich gibt es keine aktive Sterbehilfe. Die Anklage lautet somit auf Mord. Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
"Da gibt es wenig Spielraum. Es handelt sich hier schlichtweg um Mord und somit muss sie auch mit einer unbedingten Haftstrafe rechnen. Ich gehe davon aus, dass die Strafe eher gering ausfällt. Aber ich glaube nicht, dass ihr das Gefängnis völlig erspart bleibt."

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