Stinkefinger-Emoji strafbar?
(05.09.2016) Ist das Stinkefinger-Emoji wirklich strafbar? Große Verunsicherung herrscht derzeit bei vielen Usern. Im Netz sind Warnungen aufgetaucht, wonach das Verschicken des Mittelfinger-Bildchens mit mehreren tausend Euro bestraft werden kann. Immerhin handle es sich um eine Beleidigung.
Der KRONEHIT-Fact-Check zeigt: Das stimmt nur bedingt. In einer persönlichen SMS oder Whats-App-Nachricht hast du nämlich nichts zu befürchten. Kritisch wird es erst, wenn du den Stinkefinger öffentlich postest, das Emoji also von mehreren Usern gesehen wird.
Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
“Auf Facebook und Co. sollte man schon aufpassen. Denn Voraussetzung für den Strafbestand ist, dass die Beleidigung oder Beschimpfung öffentlich oder vor anderen Leuten passiert. Mir ist zwar noch kein Fall bekannt, bei dem ein Emoji zur Anzeige gebracht worden ist – es wäre aber denkbar.“