STMK: 700 Roadrunner unterwegs

Viele Anzeigen nach Rennen!

(14.04.2024) Schnellfahren macht Spaß, ja eh klar, aber bitte nur auf der angemieteten Rennstrecke und nicht neben Familien im Auto auf öffentlichen Straßen! Die Roadrunner- und Tuning-Szene hat sich in der Nacht auf heute zu einem Treffen in der Steiermark zusammen gefunden. Rund 700 Fahrzeuge und 1.500 Personen trafen sich an verschiedenen Orten, um dann die A2 und der A9 zu befahren. Die Polizei stellte mehr als 200 Übertretungen fest, es gab 164 Anzeigen und 20 Kennzeichen-Abnahmen, hieß es in einer Aussendung am Sonntag.

Öffentliche Plätze

Als Treffpunkte wurden verschiedene Parkplätze von Einkaufszentren und Gewerbeparks ausgewählt. Verabredet hatte man sich laut Polizei über verschiedene Social-Media-Kanäle. Die Teilnehmer kamen aus mehreren Bundesländern, auch Zuschauer wurden durch die Aufrufe angelockt.

Viele Beschwerden

Los ging es gegen 21.00 Uhr in Lieboch bei Graz, dann bewegte sich die Kolonne weiter nach Wundschuh/Werndorf und anschließend nach Deutschlandsberg, wo sich das Treffen gegen 1.30 Uhr auflöste. Aufgrund des Lärms gab es mehrere Anrufe von Anrainern bei der Polizei, die zahlreiche Kontrollen durchführte. Beanstandet wurden technische Mängel und unsachgemäßes Verhalten beim Betrieb der Kraftfahrzeuge wie "nicht situationsbedingt ausgeführten Anfahrbeschleunigung, Abbremsung oder Schleuderbewegung, insbesondere mit daraus resultierender Geräuschentwicklung sowie Driften um die eigene Achse des Fahrzeugs".

Schwerpunktkontrollen

Bei den Schwerpunktkontrollen standen Beamte der Landesverkehrsabteilung und Autobahnpolizeiinspektionen, des Verkehrsreferates des Stadtpolizeikommandos Graz, verschiedener Polizeiinspektionen aus den Bezirken Graz-Umgebung und Deutschlandsberg sowie Kräfte der Einsatzeinheit der schnellen Interventionsgruppe im Einsatz. Großteils verlief die Zusammenkunft friedlich, nur vereinzelt kam es Ausschreitungen, außerdem riefen einige Teilnehmer aktiv zum Widerstand gegen die einschreitenden Polizeikräfte auf. Anzeigen wegen Sachbeschädigungen, Gefährdungsdelikten und des Verdachtes zum Aufruf schwerer gemeinschaftlicher Gewalt werden folgen.

(fd/apa)

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