Strache freigesprochen

Gericht: keine Korruption

(10.01.2023) HC und Grubmüller sind heute freigesprochen worden. Das Gericht hat keine korrupten Handlungen feststellen können. Der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und der Privatklinik-Betreiber Walter Grubmüller sind am Wiener Straflandesgericht in der Neuauflage des Prikraf-Prozesses freigesprochen worden. In dem Verfahren, das nach einem Spruch des Oberlandesgerichts Wien wiederholt werden musste, ging es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. Im Gegensatz zum ersten Prozess sah das Gericht keinen Beweis für Korruption.

Strache war im vergangenen Jahr zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, Grubmüller zu zwölf Monaten. Das OLG Wien hob das Urteil wieder auf. Als letzte Zeugen wurden am Dienstag blaue Abgeordnete befragt, die einen Initiativantrag zum Prikraf der damaligen Oppositionspartei mit unterzeichneten. Dieser Antrag soll laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Gegenleistung für Spenden an die FPÖ in der Höhe von insgesamt 12.000 Euro gewesen sein.

Strache Grubmüller

Strache und Grubmüller

Strafrechtliche Verfolgung sei ein wesentliches Instrument gegen Korruption, betonte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Allerdings ändere dies nichts daran, dass auch in derartigen Verfahren Beweise erfüllt sein müssen, herrsche bei Korruption doch kein anderer Maßstab. Es sei auch nicht erwiesen, dass Strache von der Spende vor dem Initiativantrag überhaupt gewusst hatte. Eine "gewisse Impulsivität" könne man Grubmüller nämlich nicht absprechen.

OLG: Parlamentsbetrieb "realistisch" betrachten

Es sei auch Teil der Aufgabe von Nationalratsabgeordneten, ihr Ohr an der Bevölkerung zu haben, betonte die Richterin. Auch nach weiteren Zeugenbefragungen habe es sich nicht so dargestellt, auf versteckten Wegen einen Initiativantrag durchzubringen. Derlei Anträge seien einfach ein "Massengeschäft", würdigte die Richterin Berichte von Zeuginnen und Zeugen über die Praxis im Nationalrat. Und auch das OLG habe dem Gericht aufgetragen, den Parlamentsbetrieb "realistisch" zu betrachten.

(fd/apa)

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