Strafe für blinkendes Fahrradlicht

(19.10.2017) Wusstest du, dass dein vorderes Fahrradlicht nicht blinken darf? Jetzt, wo es wieder später hell und früher dunkel wird, ist die Beleuchtung beim Fahrrad Thema im Netz. Und da gibt es echt einiges zu beachten: Radfahrer, die etwa mit einem blinkenden Vorderlicht unterwegs sind, müssen mit einer Strafe von 20 Euro rechnen. Auch eine Anzeige ist denkbar.

Strafe für blinkendes Fahrradlicht 1

Damit dir das nicht passiert, solltest du dein Fahrrad ausreichend beleuchten, sagt Patrick Maierhofer von der Wiener Polizei:

"Gesetzlich vorgeschrieben ist neben dem weißen Vorderlicht auch ein weißer Reflektor vorne. Auf der Rückseite vom Fahrrad muss es ein fix montiertes Rotlicht geben, dass auch blinken darf und einen roten Reflektor. Zusätzlich müssen auch an den Pedalen beziehungsweise in den Rädern Reflektoren angebracht sein."

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