Wiener muss Parkstrafe zahlen

Obwohl es Adresse nicht gibt!

(23.06.2021) Es ist wirklich unglaublich, was einem Fahrschullehrer im zehnten Wiener Gemeindebezirk passiert ist! Der Wiener hat jetzt eine Parkstrafe in Höhe von 68€ aufgebrummt bekommen. Das krasse daran: Die Adresse, bei der er laut der Magistratsbehörde gepakrt hat, existiert nicht! Als Tatort wurde die Troststraße 145 genannt. Die benannte Straße endet jedoch bei der Nummer 125. Ein offensichtlicher Fehler seitens der Behörde. Der Wiener hat daraufhin Einspruch eingelegt

Nach Einspruch erhöhte sich die Strafe

Die Magistratsbehörde hat dem Fahrschullehrer daraufhin erneut einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung geschickt. Besonders arg: Das Strafausmaß hat sich sogar auf 78€ erhöht! Die falsche Adresse wurde von der MA 67 dann berichtigt. Diese hat das Recht, die Adresse vom Strafvergehen innerhalb 12 Monaten zu ändern. Der Wiener weigert sich jetzt allerdings weiterhin die Strafe zu bezahlen. Nun muss ein Gericht entscheiden.

(AF)

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