Streaming-Anbieter muss zahlen

AK-Klage erfolgreich

(15.07.2025) Gute Nachrichten für einige Konsumenten von Canal+: Die Arbeiterkammer hat sich wegen fragwürdiger Vertragsklauseln mit dem Streamingdienst angelegt und das Verfahren gewonnen.

Neukunden sind beim Abschluss eines Abos verpflichtet, eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 29,90 Euro zu bezahlen. Laut Arbeiterkammer ist diese Zahlung rechtswidrig. Canal+ (ehemals HD Austria) hat sich verpflichtet, die Gebühr auf Antrag zurückzuzahlen und künftig auf problematische Vertragsklauseln zu verzichten.

Wer die Aktivierungsgebühr bereits bezahlt hat, erhält von Canal+ ein Schreiben mit genaueren Informationen zur Rückforderung. Wer kein Schreiben bekommt, kann den Betrag auch über die Website von Canal+ oder mithilfe eines Musterbriefs der AK zurückfordern.

(KP)

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