Streifenmuster verboten
Nike vs. Adidas
(28.05.2024) Künftig muss die Firma Nike, die für ihr Sportgewand und ihre Schuhe mit dem Häkchen bekannt sind, eine bestimmte Sporthose aus dem Angebot nehmen. Es handelt sich dabei um eine Hose mit einem Streifenmuster. Diese ähnelt offenbar dem Logo des Konkurrenten Adidas so sehr, dass der Fall vor Gericht gezogen wurde. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Dienstag entschieden. Die Hose muss weg, aber "nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen", teilte das Gericht mit. Das Urteil ist rechtskräftig. Nike bietet noch vier weitere Hosen an, die Adidas im Gerichtsprozess als zu ähnlich zu ihrer Marke empfindet. Dies wies das Gericht zurück. Letztere Hosen unterscheiden sich genug zum Mitstreiter.
Im Jahr 2022 hatte Adidas in diesem Fall erstmals gegen den Sporthersteller Nike aufgrund der ähnlichen Hose geklagt. Daraufhin wurde Nike untersagt, die Hosen in Deutschland zu verkaufen. Im Vorjahr legte Nike dann einen Widerspruch ein.
Nichts Neues
Bereits 2005 wurde Nike untersagt, ein gewisses Paar Schuhe mit zwei Streifen auf der Seite zu verkaufen, da diese, genau wie die Hosen, Adidas zu sehr ähnelten.
(APA/LV)