Strompreisbremse ab morgen!
Weitere Entlastungen kommen
(30.11.2022) Am 1. Dezember tritt die Strompreisbremse für Haushalte in Kraft. Die türkis-grüne Regierung pries die Maßnahme am Mittwoch bei einer Pressekonferenz einmal mehr als schnell und unbürokratisch. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) kündigte auch weitere Hilfen für Unternehmen gegen die hohen Energiekosten an - Details blieb er allerdings noch schuldig.
Für Unternehmen sind seit dem gestrigen Dienstag Anträge auf einen "Energiekostenzuschuss" möglich. Energieintensive Unternehmen sollen 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 abgegolten bekommen. Es sei "natürlich klar", dass man in den kommenden Wochen bei den Unternehmenshilfen noch "nachschärfen" werde, stellte Brunner in Aussicht. Man werde den EU-Beihilfenrahmen ausschöpfen.
In welcher Form - eine Ausdehnung des bestehenden Modells oder ein neues Instrument - und bis wann es weitere Unternehmenshilfen gibt, ließ der Finanzminister auf Nachfrage offen. Man analysiere laufend und genau, wie sich die deutsche Gaspreisbremse auf die Marktsituation der heimischen Betriebe auswirken könne, und es dürfe für sie keine Wettbewerbsnachteile geben. "Wir werden natürlich - in welcher Form auch immer - reagieren."
Natürlich wäre eine europaweite Lösung die beste, denn national könne man nur "Symptombekämpfung" betreiben, das bringe keine Preise hinunter, merkte Brunner an. Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) erinnerte ebenfalls daran, dass auf EU-Ebene aktuell Bemühungen liefen, um die Gaspreise zu senken. Auch sie hielte europäische Lösungen (etwa einen gemeinsamen Einkauf) für am besten. Die EU-EnergieministerInnen beraten am 13. Dezember bei einem Sondertreffen weiter. Gewessler hofft jedenfalls auf baldige "konkrete Beschlüsse".
Forderungen nach einer Gaspreisbremse wie in Deutschland erteilte Brunner zumindest für Privathaushalte eine Absage: Er wolle betonen, "dass nicht alles, was auf den ersten Blick hier vielleicht populär ausschaut, dann auch wirklich sinnvoll ist". Die Voraussetzungen in Deutschland seien andere: Dort habe fast die Hälfte der Haushalte eine Erdgasheizung, in Österreich seien es 23 Prozent. Und auch innerhalb Österreichs gebe es Unterschiede, so würden in Salzburg 91 Prozent der Haushalte nichts von einer derartigen Gaspreisbremse haben, in Kärnten sogar 97 Prozent. Gewessler erwähnte den Vorschlag, dass der Bund den Heizkostenzuschuss der Länder erhöhen könnte.
Geld kommt mit Jahresabrechnung
Ab dem morgigen Donnerstag gilt jedenfalls (bis Juni 2024) die vier Milliarden schwere Strompreisbremse, von der natürliche Personen profitieren, die einen aufrechten Stromlieferungsvertrag für einen Haushalts-Zählpunkt haben. Bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh Strom pro Jahr wird der Preis vom Bund gestützt. Der entsprechende Zuschuss kommt, wenn der untere Schwellenwert von 10 Cent/kWh überstiegen wird. Jener Preisanteil, der darüber liegt, soll bis zu einem oberen Schwellenwert von 40 Cent/kWh gefördert werden. Die Stromkostenbremse bringe durchschnittlich 500 Euro pro Haushalt und Jahr an Entlastung, erklärte Brunner.
Ein eigener Antrag ist dafür nicht notwendig. Spätestens bei der Jahresabrechnung soll die Förderung berücksichtigt werden. Michael Strugl, Präsident Oesterreichs Energie, versicherte, dass die Unternehmen auch bemüht seien, dass die Entlastung möglichst früh in den Voraus-Teilzahlungen berücksichtigt werde.
Mehrpersonenhaushalte bekommen noch mehr
Mehrpersonenhaushalte, die mit höheren Stromkosten konfrontiert sind, sollen zusätzlich entlastet werden. Leben mehr als drei Personen im Haushalt, bekommt man ein Zusatzkontingent. Jede zusätzliche Person soll mit einem Kontingent von 350 kWh zu 30 Cent unterstützt werden - das entspreche einer zusätzlichen Entlastung von über 100 Euro pro Person und Jahr, meinte Brunner. Das Modell werde aktuell im Finanzministerium finalisiert, die Entlastung soll im Frühjahr nächsten Jahres bei den Haushalten ankommen. Auch hier soll die Abwicklung weitgehend automatisch erfolgen.
Einkommensschwache Haushalte erhalten außerdem einen Netzkostenzuschuss in der Höhe von 75 Prozent, wobei die jährliche Höhe mit 200 Euro begrenzt ist. Anspruchsberechtigt sind jene Haushalte, die auch von der GIS-Gebühr befreit sind.
Der Staat könne nicht zu hundert Prozent alle Krisen kompensieren, bekräftigte Brunner, aber er könne Härten abfedern. Auch Gewessler sprach von einem wichtigen Baustein, der "schnell und unkompliziert" direkt auf der Rechnung wirke. Auch Sparanreize blieben erhalten, denn über den bestimmten Grundbedarf hinaus sei der Marktpreis zu zahlen. Die günstigste Energie sei jene, die man nicht braucht, sagte Gewessler. Kritik der mangelnden Treffsicherheit entgegnete Gewessler einmal mehr, dass es darum gegangen sei, rasch zu helfen.
(MK/APA)