Strompreisrabatt für NOE

11 Cent pro Kilowattstunde

(20.07.2022) Das Land Niederösterreich prescht vor und führt angesichts der Teuerung einen Strompreisrabatt ein. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) kündigte heute in St. Pölten eine Entlastung von elf Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsverbrauchs an. Abgestellt wird bei der Berechnung auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Der Rabatt soll ab September beantragt werden können. Das gesamte Fördervolumen beträgt 250 Mio. Euro.

Ausgewogene Unterstützung

Das Paket beinhalte "ausgewogene Unterstützung für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher" und schaffe "einen deutlichen Anreiz zum Energiesparen", betonte die Landeschefin bei einer Pressekonferenz. Zudem bringe das Modell "Treffsicherheit" - Fördervoraussetzung ist ein Hauptwohnsitz im Bundesland per 1. Juli. Keine Rolle spielt, bei welchem Energieversorger man den Strom bezieht.

elf Cent pro Kilowattstunde

Ausgangspunkt der Berechnung der jeweiligen Haushaltsentlastung ist der von der E-Control angenommene durchschnittliche Jahresstromverbrauch. Für Einpersonenhaushalte sind das 1.927 kWh pro Jahr, bei zwei Personen im Haushalt 3.095 kWh und bei drei 4.255 kWh. Abzüglich einer sogenannten Energiespartangente von 20 Prozent des Durchschnittsverbrauchs pro Haushalt ergibt sich das mit elf Cent pro Kilowattstunde unterstützte förderfähige Stromvolumen. Dem Modell zufolge resultiert für einen Ein-Personen-Haushalt eine jährliche Ersparnis von knapp 170 Euro, bei zwei Personen im Haushalt rund 272 Euro, bei drei 374 Euro. Für fünf Menschen sind es 457 Euro, für jede weitere Person kommen 41,27 Euro hinzu.

Energieversorgungsunternehmen im Boot

Die Abwicklung soll gemeinsam mit den Energieversorgungsunternehmen erfolgen, angedacht ist ein Abzug ab Oktober in monatlichen Teilbeträgen direkt von der jeweiligen Stromrechnung. Sollte sich ein Versorger nicht, wie grundsätzlich vorgesehen, an der Abwicklung beteiligen, kann eine Beantragung auch direkt beim Land erfolgen. Zeitlich begrenzt ist die Förderung mit 30. September 2023. Finanziert werden soll die Maßnahme aus potenziellen Dividenden der Landesbeteiligungsholding, wurde betont.

(fd/apa)

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