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Tätowierungen jetzt erlaubt
(26.05.2023) Um neue PolizistInnen zu erwerben, gibt es ab 1.Juni kleine Änderungen und Anpassungen beim Bewerbungsprozess. Ein bisher großer Ausschlussgrund waren sichtbare Tätowierungen, auch wenn es nur ein kleines Tattoo am Finger ist. Doch das ändert sich jetzt! Ab nächster Woche sind Hautbemalungen nicht mehr verboten. Das begründet das BMI (Bundesministerium für Inneres) so: "Tätowierungen sind heute vor allem bei jungen Menschen ein selbstverständlicher Teil der Lebenskultur". Natürlich werden die Tattoos aber genau geprüft, damit es keine Verstöße gegen das Verbots-, Abzeichen- und Symbole-Gesetz gibt.
Ein weiterer Bonus wird eine Anhebung des Grundgehaltes sein, sowie auch ein kostenloses Klimaticket für PolizeischülerInnen. Auch eine PKW-Lenkberechtigung wird nicht mehr vorausgesetzt. Die Polizei bezahlt diese nach Abschluss der Dienstprüfung, wenn der Führerschein in den ersten Monaten der Grundausbildung absolviert wird.
(TD)