Teichtmeister Prozess in Kürze

Ergebnisse sind eingelangt

(24.05.2023) Der Prozess sollte in Kürze beginnen. Der Verhandlungstermin gegen Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister, dem der Besitz Zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchdarstellungen vorgeworfen wird, rückt näher. Wie der Sprecher des Wiener Landesgerichts, Christoph Zonsics-Kral, mitteilte, sind die Ergebnisse der vom zuständigen Richter in Auftrag gegebenen Ermittlungen bei Gericht eingelangt. "Sie wurden der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung bereits zur Kenntnis gebracht", stellte Zonsics-Kral fest.

Konkreten Termin gibt es noch keinen, meinte Zonsics-Kral heute gegenüber der APA. Ursprünglich hätte gegen den Mimen schon im Februar verhandelt werden sollen, doch dieser Termin musste infolge einer Erkrankung des Angeklagten kurzfristig abberaumt werden. Mittlerweile ist bei Teichtmeister wieder Verhandlungsfähigkeit gegeben. Dessen Richter hatte zuletzt Erhebungen in die Wege geleitet, die aus seiner Sicht zur Klärung der Zuständigkeit und der rechtlichen Einordnung unerlässlich waren.

Die Anklage

Die Staatsanwaltschaft Wien legt Teichtmeister zur Last, sich von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 mehrere zehntausend Dateien mit Darstellungen von missbrauchten Kindern und Jugendlichen beschafft zu haben. Laut Anklage soll Teichtmeister das einschlägige Material auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, drei externen Festplatten, einem USB-Stick und drei Speicherkarten abgespeichert haben. Die Daten wurden sichergestellt und ausgewertet - offenbar wurde aber zunächst nicht abschließend geklärt, ob auf den sichergestellten Dateien ausschließlich Kinder bzw. Minderjährige abgebildet sind.

Ermittlungen seit 2021

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Teichtmeister seit 2021 ermittelt, Ende 2022 wurde der Antrag auf Bestrafung beim Landesgericht eingebracht. Die Regierung hatte den Fall Teichtmeister zum Anlass genommen, um die Strafen für Beschaffung, Besitz und die Weitergabe bzw. den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu verschärfen. Da eine Rückwirkung von Strafgesetzen verboten ist, ist der Schauspieler im Fall einer Verurteilung davon nicht betroffen - unabhängig davon, wann die Verhandlung gegen ihn stattfindet.

(fd/apa)

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