Teichtmeister: Urteil zu lasch?

Heftige Diskussionen

(06.09.2023) 2 Jahre bedingt Haft und eine bedingte Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum - so lautet gestern das Urteil gegen den Schauspieler Florian Teichtmeister.

Teichtmeister wird wegen des Besitzes und der Herstellung von rund 76.000 Missbrauchsdateien von Kindern und Jugendlichen verurteilt. Der ehemalige Burgschauspieler und sein Anwalt sind mit dem urteil zufrieden - viele sind das aber absolut nicht. Vor dem Gericht reagieren Demonstranten gestern empört, auch im Netz gehen die Wogen hätte viel härter ausfallen müssen - sie sehen ein fatales Signal für Opfer und Täter

Das Problem ist allerdings: Die Rechtslage gibt ein viel härteres Urteil einfach nicht her, stellen auch Juristinnen und Juristen klar. Der Richter teilt gestern mit, dass er mit dem Urteil nicht dem Ruf der Straße folgen will, zudem wirken die heftigen Proteste gegen Teichtmeister, sowie die Tatsache, dass er bereits eine Therapie macht, strafmildernd.

Fall in Zukunft Taten wie diese also härter bestraft werden sollen, müssen die Gesetze verschärft werden, sagt etwa der Anwalt Sascha Flatz zu Servus TV.

(FJ)

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