Tempo30: Heute wird's ernst

Initiativantrag im Parlament

(21.03.2024) Geht es jetzt dann gefühlt nur noch mit Tempo 30 voran? Gemeinden und Städte können künftig einfacher Temporeduktionen auf 30 km/h umsetzen und überwachen. Das soll eine Novelle der Straßenverkehrsverordnung ermöglichen, die heute per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht wird. Am 1. Juli soll die Novelle dann in Kraft treten.

Zwar war es schon bisher für Städte und Gemeinden möglich, Geschwindigkeitsbeschränkungen festzulegen. Voraussetzung waren allerdings umfangreiche Gutachten und ein bürokratischer Mega-Prozess, der die Umsetzung tatsächlich kompliziert gemacht hat.

Die Novelle soll nun folgende Erleichterung bringen: Künftig kann die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern. Einzige Voraussetzung ist laut Ministerium, dass die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern, geeignet ist.

Auch allgemein werde der Prozess zur Verordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entbürokratisiert. Zusätzlich werden die Gemeinden auch bei der Überwachung der Tempolimits gestärkt: So sollen Gemeinden Radarkontrollen in Zukunft selbst durchführen können.

"Ich freue mich sehr, dass für Gemeinden und Städte die Erleichterung zur Einführung von Tempo 30 nun dem Parlament zur Beschlussfassung vorliegt. Ich danke den vielen Gemeinden und Städten, die sich quer durch Österreich und parteiübergreifend aktiv dafür eingesetzt haben", so Verkehrsministerin Leonore Gewessler.

(apa/mc)

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