Temu stellt unlautere Verkaufspraktiken ein

nach BWB-Beschwerde

(13.03.2026) Schon einmal bei Temu bestellt?

Das asiatische Shoppingportal hat nach einer Abmahnung durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) irreführende Geschäftspraktiken auf seiner Webseite eingestellt. Dabei geht es um falsche Behauptungen zum Warenangebot, vorgetäuschte Warenknappheit sowie die irreführende Darstellung von Werbebildern, teilte die Behörde am Freitag mit. Hintergrund ist eine Beschwerde des Handelsverbands aus dem Jahr 2024, die dem Portal diverse Verstöße zur Last legte. Temu kooperierte.

Konkret wurde auf der Webseite von Temu etwa suggeriert, dass bestimmte Artikel nur zeitlich begrenzt verfügbar seien und damit darauf abgezielt, "das Kaufverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern in manipulativer Art und Weise" zu beeinflussen, befand die Behörde. Darüber hinaus habe die Plattform irreführende Angaben zur begrenzten Verfügbarkeit gewisser Produkte gemacht: So seien Werbepraktiken wie "fast ausverkauft" oder "nur noch 2 übrig" verwendet worden, während im Bestellvorgang eine wesentlich höhere Auswahl gegeben war. Weiters stellte die BWB fest, dass beim Einsatz von Werbebildern in manchen Fällen Produktbeschreibung und Bild nicht übereingestimmt hätten, was ebenso einen Gesetzesverstoß darstelle.

Temu habe im Rahmen der Untersuchung umfassend kooperiert und eine eigene Untersuchung zur Behebung der irreführenden Praktiken eingesetzt, hieß es von den Kartellhütern weiter. Das asiatische Portal habe zugesichert, solche Praktiken in Zukunft unter anderem mithilfe laufenden Monitorings zu unterlassen, schreibt die BWB in ihrem Bericht.

(mt/apa)

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