Terror in Wien

Kritik an Innenministerium

(18.01.2023) Kein gutes Haar lässt die Volksanwaltschaft am Innenministerium. Sie übt in einem "Sonderbericht" im Zusammenhang mit dem Terroranschlag von Wien vom 2. November 2020 ordentlich Kritik. Konkret werden lückenhafte Ermittlungen, Fehleinschätzungen und Rechtsirrtümer bemängelt. "Es ging bei dem Bericht aber nie darum, einzelne Personen an den Pranger zu stellen", sagte Volksanwalt Walter Rosenkranz (FPÖ) bei der Präsentation des Berichts am Mittwoch.

Drei Beamte der Volksanwaltschaft haben sich laut Rosenkranz mehrere Monate mit den Ereignissen rund um den Terroranschlag beschäftigt. Die Ergebnisse wurden in Form eines - von allen drei Volksanwälten und -Anwältinnen unterzeichneten - Berichts an die Abgeordneten übermittelt und ist online einsehbar.

"Hauptkritikpunkt"

"Hauptkritikpunkt" des Berichts ist laut Rosenkranz, dass die Beamten des damaligen Bundesamtes für Verfassungsschutz (BVT) sowie des Landesamts für Verfassungsschutz (LVT) Wien die Staatsanwaltschaft nicht darüber informiert hätten, dass der spätere Attentäter im Sommer 2020 versucht habe, in der Slowakei an Munition für eine AK-47 zu kommen. Der unterlassene Hinweis an die Staatsanwaltschaft sei ein "folgenschwerer Verwaltungsmissstand".

Anfragen sind verweigert worden

Auch das Verhalten des Ministeriums rund um die Prüfung der Volksanwaltschaft wird kritisiert. Aktenlieferungen oder die Beantwortung von Fragen der Prüfer seien mehrfach verweigert worden. Laut Volksanwaltschaft handelte es sich dabei um einen "Rechtsirrtum" des Innenministeriums. An die Akten sei man nur über das Justizministerium gelangt, das sich kooperativ gezeigt habe.

Innenministerium hat alles getan

Im Innenministerium verwies man am Mittwoch erneut auf seitens der Staatsanwaltschaft bereits eingestellte Ermittlungen gegen Beamte des LVT. Grundlage dieser Ermittlungen waren Anzeigen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Nachdem das Ermittlungsverfahren von der WKStA im September 2022 eingestellt wurde, habe die LPD Wien den Sachverhalt geprüft. "Diese Prüfung hat ergeben, dass weder dienstrechtliche noch disziplinäre Maßnahmen gegen die betroffenen Bediensteten zu ergreifen waren", hielt Franz Ruf, Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA fest.

Verbesserungswürdige Taktik

Rosenkranz vermisse bei der Aufarbeitung des Anschlags aufseiten der Beamten "das nötige Feuer". Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) empfiehlt er die "lückenlose disziplinarrechtliche Aufklärung" der Versäumnisse im Verfassungsschutz. Im Hinblick auf die Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft sieht der Bericht eine "Rechtsunsicherheit", bedingt durch die Trennung der neuen Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) in die Bereiche Nachrichtendienst und Staatsschutz. Die Frage, ob auch nachrichtendienstlich gewonnene Informationen an die Justiz zu melden seien, sei im "Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz" nicht klar geregelt, hier brauche es gesetzliche Klarstellung.

(fd/apa)

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