Terroralarm Wiener Hbf: Prozess

17-Jähriger vor Gericht

(11.04.2024) Heute wird am Wiener Landesgericht gegen jenen 17-jährigen Burschen verhandelt, der sich am 11. September 2023 mit einem Kampfmesser zum Hauptbahnhof begeben hatte, um dort einen Anschlag im Namen des "Islamischen Staat" (IS) zu verüben, seinen Plan dann aber nicht umsetzte. Dem jungen IS-Anhänger wird vorgeworfen, Propagandamaterial der radikal-islamistischen Terror-Miliz gesammelt und geteilt zu haben.

Laut Anklage soll sich der Jugendliche spätestens ab Ende Jänner 2023 bis zum Zeitpunkt seiner Festnahme am 12. September für den IS betätigt haben, indem er in diversen sozialen Medien bzw. in privaten Chats die terroristische Vereinigung bzw. deren Ziele, darunter insbesondere auch den bewaffneten Jihad, verherrlichte und propagierte. 15 Chats bzw. einschlägige Nachrichten wurden in die Anklage aufgenommen, darunter Ausführungen des Burschen, die er unmittelbar vor der Fahrt zum Hauptbahnhof in eine Telegram-Gruppe mit 28 IS-Anhängern gepostet hatte. "Er wird Verantwortung übernehmen und geständig sein", teilte Verteidiger David Jodlbauer zuletzt mit.

Die Anklage lautet auf terroristische Vereinigung (§ 278b StGB) und kriminelle Organisation (§ 278a StGB). Nicht von der Anklage umfasst ist die terroristische Straftat, die der Jugendliche im Sinn hatte, als er sich bewaffnet zum Hauptbahnhof begab. Diesbezüglich billigt ihm die Staatsanwaltschaft einen Rücktritt vom Versuch zu. Die im Ermittlungsverfahren getätigte Aussage des Burschen, ihn hätte am Hauptbahnhof "der Mut verlassen", deckt sich aus Sicht der Anklagebehörde mit den übrigen Beweisergebnissen. Der 17-Jährige sitzt seit rund sieben Monaten in U-Haft.

(apa/mc)

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