Testpflicht für Grenzpendler

in Bayern

(23.10.2020) Testpflicht für Grenzpendler aus Risikogebieten in Bayern! Wie von Ministerpräsident Markus Söder bereits angekündigt, führt Bayern ab heute eine Testpflicht für Berufspendler aus ausländischen Corona-Hotspots ein. Das betrifft auch weite Teile Österreichs. Heißt: Wenn du aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal pro Woche in das deutsche Bundesland zu Berufs- oder Bildungszwecken einreist, musst du der zuständigen Behörde regelmäßig Corona-Tests vorlegen. Deutschland stuft ab Samstag mit Ausnahme Kärntens fast ganz Österreich als Risikogebiet ein. Das sorgt für Chaos!

Das musst du beachten
Der Corona-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Das Testergebnis muss auf Deutsch oder Englisch sein und auf einer molekularbiologischen Testung basieren. Wenn du Covid-19-Symptome hast, musst du die Behörden in Bayern darauf hinweisen.

Wann musst du in Quarantäne?
Einreisende aus Risikogebieten müssen für 14 Tage in Quarantäne, können sich aber durch einen negativen Test vorzeitig davon befreien lassen. Prinzipiell gilt: Bestimmte Gruppen - darunter Grenzpendler - sind von der Quarantäne ausgenommen. Im Detail regelt jedes deutsche Bundesland die Ausnahmen anders.

In Bayern müssen Personen, die aus dem Ausland "zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich (Grenzpendler) oder medizinisch veranlasst" einreisen nicht in Quarantäne. Ein weiterer Ausnahmegrund ist der Besuch eines Kindes bei geteiltem Sorgerecht, eines Lebenspartners oder einer zu pflegenden Person. Durch die heutige Neuverordnung müssen Grenzpendler zwar auch weiterhin nicht in Selbstisolation, sie müssen aber eben einen Corona-Test vorlegen. Neben Österreich ist Tschechien wohl am stärksten von der neuen Regelung betroffen.

(mt/apa)

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