Tierquäler darf Hund behalten

(22.08.2017) Der Fall rund um Hündin Flavia empört heute Tierfreunde im Netz. Der 46-jährige Besitzer aus München hat Flavia schwer misshandelt, nachdem sie ins Auto gepinkelt hatte.

Laut Gericht hat er der Hündin ins Gesicht geschlagen, sie gewürgt und dem vor Schmerzen jaulenden Hund auch noch Trockenshampoo gezielt aus kurzer Distanz ins Gesicht gesprüht.

Das Gericht hat den Mann jetzt zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro verurteilt. Er darf Flavia aber behalten, weil er im Affekt gehandelt hätte und sie keine bleibenden Schäden davongetragen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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