Tierschutzverein erbt Millionen

Enkel gehen leer aus

(20.04.2021) Geldsegen für den Landestierschutzverein Kärnten!

2016 starb eine britische Frau mit Kärntner Wurzeln und vererbte dem Verein 4,3 Millionen Euro. Daraufhin fühlten sich zwei Enkelinnen der Frau benachteiligt und klagten auf Zahlung ihres Pflichtteils. Doch daraus wurde nichts. Der Oberste Gerichtshof bestätigte nun, dass das gesamte Geld an den Tierschutzverein übergeht.

Laut der Präsidentin des Vereins, Tara Geltner, gäbe es bereits einige Ideen, was mit dem Erbe geschehen soll: "Zum Beispiel, dass ein Teil in die Tierrettung fließt, die nicht ausfinanziert ist. Das Geld könnte auch in ein Projekt fließen, bei dem Hunde trainiert werden, die schwer zu resozialisieren sind."

Bereits 2019, als das Geld beim Tierschutzverein angekommen war, hatte der Fall für Schlagzeilen gesorgt. Die Frau schrieb in ihrem Testament, dass auf ihr Erbe englisches Recht angewendet werden solle. Dabei haben Angehörige keinen Anspruch auf einen Pflichtanteil. Ihre Enkeltöchter sollten dabei leer ausgehen. Nur einen Neffen bestimmte sie neben dem Verein als Erben. Der Oberste Gerichtshof teilte heute auf seiner Website mit: "Ein wesentlicher Teil ihres in britischen Stiftungen liegenden Vermögens fiel an einen österreichischen Tierschutzverein."

Laut Geltner seien die Enkeltöchter der Verstorben jedoch nicht völlig leer ausgegangen. In der eigentlichen Erbschaft der Verstorbenen - abgesehen von den Trusts für den Verein - waren sie dennoch bedacht worden.

(LG/APA)

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