Tinder-Date endet vor Gericht

Kondom heimlich abgezogen

(14.02.2019) Damit hat wohl keiner gerechnet: Ein Tinder-Swipe nach rechts endet jetzt vor Gericht!

Ein One-Night-Stand in der Schweiz hat mit einem emotionalen Prozess geendet: Vor ca. eineinhalb Jahren lernen sich eine damals 18- Jährige und ein 19-Jähriger durchs Matchen auf Tinder kennen. Kurz danach verabreden sie sich auf ein Sex-Date. Nach einem Spaziergang gehen die beiden in die Wohnung der 18-Jährigen und kommen dann schnell zur Sache. Das wäre ja kein Problem gewesen, hätte der 19-Jährige nicht heimlich sein Kondom entfernt. Ein absolutes NO-GO, das zu schlimmen Folgen führen kann! Fünf Monate später beschließt die Frau, ihren One-Night Stand anzuklagen und vors Gericht zu bringen.

Die wichtigste Frage wird beim Prozess zuerst geklärt und auch von beiden Seiten gleich beantwortet: Es hat sich um einvernehmlichen Sex gehandelt. Die Schweizerin hat laut eigenen Angaben ein Gummi verlangt, ihr Date habe genervt eingewilligt. Bei der entscheidenden Frage gehen die Meinungen aber auseinander! Hat die 18-Jährige gewusst, dass das Kondom während dem Sex entfernt wird?

Zwei Versionen

Der Schweizer sagt, sein Penis sei mitten im Liebesspiel schlaff geworden und deshalb hat sein Date dann das Gummi entfernt und mit dem Mund nachgeholfen. Dann hat sie „fuck me“ geschrien und er ist wieder in sie eingedrungen und das ohne Kondom. Sie habe davon gewusst und sei damit einverstanden gewesen.

In der Version der 18-Jährigen hat ihr Liebespartner das Spiel unterbrochen um sie zu lecken und ist dann ohne ihr Wissen von hinten wieder in sie eingedrungen ... dieses Mal aber ohne Schutz!

Urteil

Der Anwalt des 19-Jährigen verlangt einen Freispruch - im Zweifel für den Angeklagten! Es sei zu einem Missverständnis gekommen, da der Schweizer gedacht habe, Sex ohne Gummi wäre in Ordnung für seine Liebespartnerin. Er habe sich danach per Chat entschuldigt und seinen Fehler eingestanden. Außerdem hat er noch die ganze Nacht bei der Schweizerin verbringen dürfen, also kann es sich laut ihm um keinen schweren Übergriff handeln.

Der Richter glaubt natürlich auch der Schweizerin, da sie am nächsten Tag sofort zum Arzt gegangen ist und sich eine medikamentöse HIV-Prophylaxe verschreiben hat lassen. Die 18-Jährige habe drei Monate lang warten müssen, bis sie erfahren hat, dass sie sich nicht infiziert hat. Das sei eine sehr belastende Zeit gewesen.

Der Mann ist schließlich frei gesprochen worden, da es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt hat. Das Entfernen des Kondoms wird als Missverständnis und Missachten der ausgemachten Regeln im Bett gesehen. Der Beschuldigte muss den Prozess aber aus eigener Tasche zahlen. Eine Liebesnacht mit Folgen!

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