Tod beim Sex = Arbeitsunfall

Schräges Urteil in Frankreich

(13.09.2019) Der Herztod beim Sex gilt als Arbeitsunfall. Dieses kuriose Urteil aus Frankreich sorgt für Diskussionen. Ein verheirateter Sicherheitstechniker lernt während einer Geschäftsreise am Abend eine Frau kennen, es kommt zum Sex zwischen den beiden, der Mann erleidet dabei einen tödlichen Herzinfarkt.

Jetzt soll der Arbeitgeber der Frau und den Kindern des Verstorbenen monatlich 80 Prozent seines Gehalts zahlen. Denn während einer Geschäftsreise sei der Mann unter der Verantwortung der Firma gestanden. Und Geschlechtsverkehr sei laut des Richters eine so alltägliche Handlung, wie essen und duschen.

Bei uns wäre so ein Urteil undenkbar, sagt Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
"Frankreich und Belgien sind für ihren extrem starken Arbeitnehmerschutz bekannt. Bei uns wäre das bestimmt anders. Der Dienstgeber hat bei einer Geschäftsreise sicher die Verantwortung am Arbeitsplatz oder am Weg dorthin. Aber alles darüber hinaus ist Privatvergnügen."

AUT: Anti-Armutsmaßnahmen

Nationalrat: 60 € pro Kind

Mädchen (4) erschossen

Waffenunfall in den USA

Freizeitpädagogen-Demo

In Wien und Salzburg

Tierischer Einsatz

Polizei in NÖ rettet Enten

STMK: Schüsse in Wohnhaus

Mann tötet Schwager und sich

50 Jahre Klum!

Heidi feiert runden

Tauchunfall am Wolfgangsee

Tauchlehrerin stirbt

Kika/Leiner verkauft

Signa zieht sich zurück