Tod beim Sex = Arbeitsunfall
Schräges Urteil in Frankreich
(13.09.2019) Der Herztod beim Sex gilt als Arbeitsunfall. Dieses kuriose Urteil aus Frankreich sorgt für Diskussionen. Ein verheirateter Sicherheitstechniker lernt während einer Geschäftsreise am Abend eine Frau kennen, es kommt zum Sex zwischen den beiden, der Mann erleidet dabei einen tödlichen Herzinfarkt.
Jetzt soll der Arbeitgeber der Frau und den Kindern des Verstorbenen monatlich 80 Prozent seines Gehalts zahlen. Denn während einer Geschäftsreise sei der Mann unter der Verantwortung der Firma gestanden. Und Geschlechtsverkehr sei laut des Richters eine so alltägliche Handlung, wie essen und duschen.
Bei uns wäre so ein Urteil undenkbar, sagt Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
"Frankreich und Belgien sind für ihren extrem starken Arbeitnehmerschutz bekannt. Bei uns wäre das bestimmt anders. Der Dienstgeber hat bei einer Geschäftsreise sicher die Verantwortung am Arbeitsplatz oder am Weg dorthin. Aber alles darüber hinaus ist Privatvergnügen."