Tod wegen Tätowierung

(06.12.2017) Unglaublicher Fall in Florida! Ein Mann ist in eine Klinik eingeliefert worden, nachdem er bewusstlos auf der Straße gefunden wurde. Als die Ärzte den Mann reanimieren wollen, entdecken sie auf seiner Brust ein Tattoo mit der Anweisung: "Do not resuscitate", also "Nicht reanimieren". Die Ärzte zögern zuerst, beginnen dann trotzdem mit den wiederbelebenden Maßnahmen.

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Eine Tätowierungen als Patientenverfügung ist prinzipiell möglich. Wer sich aber für eine Patientenverfügung entscheidet, der sollte auf Nummer sicher gehen, so Patientenanwalt Gerald Bachinger:

"Der Rat den ich allen geben kann ist, dass man das natürlich in einer schriftlichen Form macht. Ich kenne auch Fälle aus Europa, zum Beispiel in der Schweiz wird das öfter gemacht, dass auch Tätowierungen gelten. Die bessere Variante ist sicher die, dass man das so macht, wie es im Patientenverfügungsgesetz vorgezeichnet ist, nämlich in schriftlicher Art und Weise."

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Der Ethikberater des Spitals hat das Tattoo des Mannes als Patientenverfügung anerkannt. Nachdem auch noch eine schriftliche Verfügung im Computer der Gesundheitsbehörde gefunden wird, wurden die Maschinen abgestellt. Wenige Stunden später starb der 70-Jährige.

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