Todesstiche von Chemnitz

Hochsicherheitsprozess startet

(18.03.2019) Auftakt zum Prozess um die tödliche Messerattacke von Chemnitz! Ein syrischer Asylwerber muss sich ab heute wegen Totschlags verantworten. Er soll im August 2018 gemeinsam mit einem noch flüchtigen Komplizen einen 35-jährigen Deutschen erstochen haben. Nach der Tat hat es in der Stadt eine Reihe rechtsextremer Demos und Ausschreitungen gegeben. Aus Sicherheitsgründen findet der Prozess daher auch in einem Sicherheitssaal am Oberlandgericht Dresden statt.

Marika Lang, Sprecherin des Landgerichts Chemnitz:
"Es hat hier Sicherheitsbedenken seitens der Verteidigung gegeben. Deswegen wurde auch der Antrag gestellt, dass das Verfahren einem anderen Gericht übertragen wird. Deswegen weichen wir hier auch nach Dresden aus."

Die Strafandrohung für Totschlag ist eine Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis. In besonders schweren Fällen kann aber auch lebenslange Haft ausgesprochen werden.

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