Tödliche Bissattacke in Naarn
Kein Hunde- und Rasseverbot
(17.04.2024) Die Frau darf sich wieder AmStaffs besorgen, ihre alten muss sie aber abgegeben? Das Urteil klingt deshalb skurril, weil das neue Hundehaltegesetz in Oberösterreich erst im Sommer wirksam wird und daher kein generelles Rasseverbot ausgesprochen werden kann. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat das nach einer tödlichen Bissattacke auf eine Joggerin ausgesprochene Hundehaltverbot gegen die Besitzerin der Tiere nur teilweise bestätigt. Die Gemeinde hatte ihr die Haltung ihrer vier American Staffordshire Terrier sowie aller anderen Hunde dieser Rasse untersagt. Das Verbot hinsichtlich der vier Hunde hielt, das allgemeine nicht. Letzteres lasse das aktuelle Hundehaltegesetz nicht zu. Eine Novelle ist in Arbeit.
Fahrlässige Tötung
Im Oktober 2023 hatten drei American Staffordshire Terrier während eines Spaziergangs in Naarn (Bezirk Perg) eine Joggerin angefallen und totgebissen. Die Hundehalterin wurde mittlerweile wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Die Bissattacke war auch Anlass in Oberösterreich, eine Verschärfung das Hundehaltegesetz in Angriff zu nehmen.
Haltung untersagen geht so nicht
Der Bürgermeister untersagte der Frau nach dem Vorfall per Bescheid die Haltung ihrer insgesamt vier American Staffordshire Terrier - einer davon wurde bereits eingeschläfert, drei sind auf neuen Plätzen - sowie alle sonstigen Hunde dieser Rasse. Die Frau erhob dagegen Beschwerde. Das Verbot hinsichtlich der vier konkret benannten Hunde bestätigte das Gericht, teilte dieses am Mittwoch in einer Aussendung mit: Laut aktueller Gesetzeslage sei die Haltung eines Hundes zu untersagen, wenn jemand nicht in der Lage sei, Gefährdungen oder unzumutbare Belästigungen von Menschen und Tieren abzuwenden. In der Verhandlung kam man zum Schluss, dass dies angesichts des schwerwiegenden Vorfalls anzunehmen sei.
Anschaffung neuer Tiere möglich
Das allgemeine Verbot, American Staffordshire Terrier zu halten, hielt hingegen nicht. Sie könnte sich also jederzeit neue Hunde dieser Rasse besorgen. Hier sei der Bescheid zu korrigieren gewesen, weil laut aktuellem Gesetz Hundehalteverbote nur im Hinblick auf einen bestimmten Hund ausgesprochen werden können, so die Begründung. Die rechtliche Möglichkeit über eine Person ein auf bestimmte Rassen bezogenes bzw. ein generelles Hundehalteverbot zu verhängen, besteht demnach derzeit nicht. Dieser Punkt soll aber in der geplanten Novelle zum Hundehaltegesetz, deren Begutachtung gestern endete, geändert werden.
(fd/apa)