Totgeschüttelter Säugling

Eltern müssen in U-Haft!

(11.02.2024) Die beiden Eltern des Babys, das vergangenen Dienstag in Wien gestorben ist, müssen jetzt in Untersuchungshaft. Gegen die beiden besteht laut der Gerichtssprecherin Christina Salzborn Verdunkelungs- sowie Tatbegehungsgefahr. Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Ermittlungen gegen die Eltern wegen Mordverdachts eingeleitet. Der nur drei Monate alte Säugling ist vermutlich an den Folgen eines Schütteltraumas gestorben.

Wie Salzborn darlegte, haben sowohl der 29 Jahre alte Mann als auch die um drei Jahre jüngere Frau vor dem Journalrichter keine Angaben zum erhobenen Vorwurf gemacht, ihrem Sohn tödliche Verletzungen zugefügt zu haben. Der U-Haft-Beschluss, gegen den die Rechtsvertreterin der Mutter keine Beschwerde eingelegt hat, ist vorerst bis zum 26. Februar rechtswirksam.

Keine Gehirnfunktionen mehr

Die Eltern sind am vergangenen Donnerstag festgenommen und am Freitag in die Justizanstalt (JA) Josefstadt eingeliefert worden. Über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung der U-Haft wurde am Sonntag entschieden. Die Mutter des Babys hat am 3. Februar um 23.00 Uhr mit dem Säugling ein Krankenhaus aufgesucht, wo unverzüglich mit der Behandlung des mutmaßlich misshandelten Säuglings begonnen worden ist. Für den kleinen Buben kam aber die ärztliche Hilfe zu spät. Er dürfte schon zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme keine Gehirnfunktionen mehr gehabt haben. Am Dienstag wurden die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet und der Bub für Tod erklärt.

Das Spital alarmierte in weiterer Folge die Polizei, da sich bei dem Baby die typischerweise auf ein so genanntes Schütteltrauma hindeutenden Hirnverletzungen zeigten. Die Staatsanwaltschaft ordnete im Zuge der angelaufenen Ermittlungen die Obduktion der Leiche zur genauen Klärung der Todesursache an. Das schriftliche Gutachten liegt naturgemäß noch nicht vor, das Baby soll dem Vernehmen nach aber neben den Kopfverletzungen auch eine gebrochene Rippe und einen gebrochenen Arm aufgewiesen haben.

Offen und auf strafrechtlicher Sicht die entscheidende Frage ist, wer und unter welchen Umständen dem Kleinkind die letztlich tödlichen Verletzungen zugefügt hat. Die Mutter hat dazu bisher von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, der Vater soll vor der Polizei angegeben haben, er könne sich die Verletzungen seines Sohnes nicht erklären.

(APA/DS)

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