Tulln: Baby fallengelassen
Strafe (480€) für Vater
(25.05.2023) Das Baby ist scheinbar beim Wickeln heruntergefallen. Wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten ein Vater aus dem Bezirk Tulln rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt worden. Der 21-Jährige bekannte sich schuldig und gab u.a. zu, dass ihm sein ein Monat alter Sohn im November 2022 beim Wickeln heruntergefallen war. Laut Gutachten ist mit Spät- und Dauerfolgen beim Opfer zu rechnen.
Schädelbruch
Durch den Vorfall am 10. November vergangenen Jahres soll es laut dem Sachverständigen zu einem Schädelbruch mit Einblutungen ins Gehirn gekommen sein. Brüche an den Unterschenkeln sprechen dem Richter zufolge für ein Abknicken der Beine, das beim Anziehen der Strumpfhose passiert sein dürfte. "Es tut mir leid. Ich habe es nicht absichtlich gemacht", meinte der 21-Jährige. Das Opfer "wird lebenslang mit den Folgen zu kämpfen haben", sagte der Richter. Zeugen wurden in der Einzelrichterverhandlung nicht befragt. "Das, was da passiert ist, darf nie mehr vorkommen", betonte der Staatsanwalt im Schlussvortrag. Laut dem Verteidiger hängen die Geschehnisse mit einer starken Sehbeeinträchtigung seines Mandanten zusammen.
Keine absichtliche Gewalt
Dem Gutachter zufolge gebe es keine Hinweise auf Vorverletzungen oder ein Schütteltrauma des Babys, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Es handle sich nicht um gewalttätige Eltern, "ich glaube, dass Sie einfach überfordert waren", meinte er zum Angeklagten. "Die Frage ist: Darf man Sie mit einem Kleinkind alleine lassen? Nein, darf man nicht", meinte er. Das Baby wird derzeit von der Jugendwohlfahrt betreut. Die Übertragung der Obsorge hätte bereits zuvor erfolgen müssen, sagte der Richter.
Geldstrafe
Mildernd wirkten sich bei der Strafbemessung das Geständnis und die Unbescholtenheit des Angeklagten aus. Erschwerend war das Zusammentreffen von zwei Vergehen. Neben einer bedingten Haftstrafe erhielt der Niederösterreicher, der derzeit ohne Beschäftigung ist, eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je vier Euro. Dem Opfer wurde - wie von der Privatbeteiligtenvertreterin beantragt - ein Schmerzengeld von 11.400 Euro zugesprochen. Festgestellt wurde weiters, dass der Beschuldigte für alle zukünftigen Schäden seines Sohnes als Folge der vom Schuldspruch umfassten Vorfälle haftet. Dem Angeklagten wurde die Weisung erteilt, eine Eltern- oder Erziehungsberatung zu absolvieren. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet.
Anzeige von Krankenhaus
Ermittlungen waren ins Rollen gekommen, nachdem Krankenhausmitarbeiter Anzeige erstattet hatten. Aufgrund der zunächst lebensbedrohlichen Verletzungen wurde der Säugling mit dem Notarzthubschrauber vom Landesklinikum Tulln in das AKH nach Wien geflogen und dort intensivmedizinisch behandelt. Über den 21-Jährigen wurde zunächst U-Haft verhängt, am 7. Februar wurde der Mann entlassen. Seine um ein Jahr jüngere frühere Lebensgefährtin, die eine psychische Beeinträchtigung hat, wurde angezeigt. Das Verfahren gegen die Frau wurde nach Gerichtsangaben inzwischen eingestellt.
(fd/apa)