U-Haft für Leon's Vater

Tragödie bei Tiroler Ache

(02.03.2023) Im Fall eines sechsjährigen Buben, der Ende August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol aufgefunden worden war, ist am heutigen Donnerstag über den dringend tatverdächtigen 38-jährigen Vater die Untersuchungshaft verhängt worden. Es würden Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr vorliegen, teilte die Staatsanwaltschaft Innsbruck die Begründung des Haftrichters mit. Der Mann war Montagfrüh festgenommen worden. Der 38-Jährige bestritt die Tat bisher.

Zuvor war man davon ausgegangen, dass der Vater des geistig beeinträchtigten Kindes auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden war. Danach soll der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein. Dieser Raub soll laut Anklagebehörde aber nicht stattgefunden haben und stattdessen der dringende Verdacht bestehen, dass der Mann diese angebliche Tat vorgetäuscht hat und stattdessen für den Tod des Buben verantwortlich ist.

U-Haft

Zum Haftgrund der Tatbegehungsgefahr meinte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr auf APA-Nachfrage, dass der Haftrichter offensichtlich davon ausgehe, dass die Gefahr besteht, dass der 38-Jährige wieder eine solche Tat begehen könnte. Den dritten U-Haftgrund der Fluchtgefahr nahm das Gericht offenbar nicht an. In zwei Wochen steht eine erneute Haftverhandlung an. Die Ermittlungen würden in der Zwischenzeit fortgesetzt und dabei werde weiterhin alles berücksichtigt, was den Mann entlasten und den Verdacht anders darstellen könnte, betonte die Staatsanwaltschaft.

Verdachtsgründe

Ins Visier der Ermittler kam der Vater offenbar vor allem deshalb, weil er die Flasche, eine handelsübliche Frizzante-Flasche, mit der er angeblich niedergeschlagen wurde, selbst im Kinderwagen mitgeführt haben soll, erfuhr die APA. Dies war offensichtlich bereits auf einem Videobild erkennbar gewesen. Außerdem habe er sein Handy in einen Abfallkübel geworfen. Auch seien die Verletzungen nicht mit der Tat in Einklang zu bringen gewesen. Zudem sei laut Medienberichten der Schrittzähler am Handy nicht zeitgerecht inaktiv gewesen und habe der Mann den angeblichen Räuber erst bei der zweiten Einvernahme genauer beschreiben können.

Kein Kommentar

Die Staatsanwaltschaft wollte diese Ermittlungsergebnisse unter Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht näher kommentieren. Die Ermittlungsergebnisse hätten sich jedenfalls so dargestellt, dass der angebliche Raub nicht stattgefunden haben dürfte und sich zu einem Bild zusammengefügt, das den dringenden Tatverdacht des Mordes erhärtet.

(fd/apa)

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