Übungsaufgaben zählen zur Note
als Hausübung oder Mitarbeit
(14.03.2020) Die von den Schülern während der kommenden Wochen zu bearbeitenden Übungs- und Wiederholungsaufgaben sollen wie eine Hausübung bzw. Mitarbeit in die Note einfließen. Das hat das Bildungsministerium in einem Schreiben an die Direktoren festgehalten. Lehrer sollen außerdem Zusammenkünfte an Schulen vermeiden bzw. in kleinen Gruppen arbeiten.
Arbeitssitzungen, Pädagogische Konferenzen, schulinterne Fortbildungen sollen nicht abgehalten werden. Gleiches gilt für Elternabende, Info-Veranstaltungen und Ähnliches. Für die Kommunikation sollen Telefon, Mail, Skype etc., genutzt werden.
An Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen (NMS) sowie Sonderschulen, wo spätestens ab Mittwoch der Schulbetrieb eingeschränkt und auf Betreuung umgestellt wird, soll es Lehrern ab 60 Jahren, mit Vorerkrankungen sowie mit besonderen Pflege- und Betreuungspflichten weitgehend ermöglicht werden, von daheim aus zu arbeiten. Ist eine größere Zahl an Personen mit Betreuungspflichten am Schulstandort beschäftigt, müssen die Schulleiter abwägen, welche bzw. wie viele Lehrer daheimbleiben können, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.
"Wo immer es möglich ist, arbeiten Sie bitte in kleinen Gruppen bzw. achten Sie bitte auf einen größeren Abstand zueinander", heißt es in dem Schreiben. Die Schüler sollen außerdem immer wieder auf Hygienemaßnahmen hingewiesen und diese auch beaufsichtigt werden - also etwa das Händewaschen. Körperkontakte sollen vermieden, keine Gegenstände von Schüler zu Schüler weitergegeben werden.
An Oberstufenschulen, wo ab Montag keine Schüler mehr präsent sind, sollen auch keine freiwilligen Zusammenkünfte von Pädagogen stattfinden - die Arbeit soll so weit als möglich von zu Hause aus erledigt werden. "Bitte nutzen Sie nicht gemeinsam die jetzt frei stehenden EDV-Labors, und bitte treffen Sie sich nicht in Fachgruppen an der Schule, um gemeinsam Materialien zu erstellen."
Persönliche Kontakte mit Maturanten wiederum sollen auf ein Minimum eingeschränkt werden. Vorwissenschaftliche Arbeiten und Diplomarbeiten können zwar abgeschlossen werden: "Dabei dürfen jedoch keine Gruppen zusammenkommen und achten Sie bitte auch auf einen größeren Abstand zueinander und auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Auch bei leichtem Schnupfen o.ä. dürfen keine persönlichen Kontakte stattfinden!"
(APA)