Unteroffizier in SS Uniform
Empörung auch bei vdb
(13.10.2022) Dass ein Unteroffizier, der eine SS-Uniform getragen und den Hitlergruß gezeigt hat, laut einem "Kurier"-Bericht weiter im Heer tätig sein darf, sorgt für Aufregung. Bundespräsident Alexander Van der Bellen zeigte sich "schockiert". Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) ortete zwar ein "unglaubliches Fehlverhalten". Ein Bundesheer-Sprecher betonte jedoch: "Weder das Gericht noch die dafür einzig zuständige Disziplinarbehörde haben eine Entlassung erwirkt."
Laut dem Zeitungsbericht wurde der Soldat vor einem Geschworenengericht zu zehn Monaten bedingt verurteilt, von der Disziplinarbehörde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 4.968 Euro. In dem Urteil wegen Wiederbetätigung werden die Vergehen des Oberstabswachtmeisters von der Disziplinarkommission demnach so geschildert: Der Soldat habe im Internet unter anderem eine Uniform, Hakenkreuz-Abzeichen und Hakenkreuz-Fahnen bestellt und sich mit Aufnähern mit SS-Runen, Reichsadler und Hakenkreuz eine SS-Uniform gebastelt. Diese Uniform soll er mindestens fünfmal getragen haben, Fotos davon tauchten in sozialen Netzwerken auf.
Hitlergruß gezeigt
Auch den Hitlergruß soll der Heeresangehörige mehrfach gezeigt haben, etwa in der Kantine des Sportvereins, am Fußballplatz oder vor Kameraden in der Kaserne. Außerdem soll er Knallkörper aus dem Heeresbestand mit nach Hause genommen haben. Vor der Behörde gestand er alle Vorwürfe, will aber alle Taten unter Alkoholeinfluss begangen haben.
Ist weiter im Dienst
Dass der Soldat weiter im Dienst bleibt, sorgte für harsche Kritik. Sogar Bundespräsident Van der Bellen - er ist Oberbefehlshaber des Heeres - meldete sich heute auf Twitter zu dem Fall zu Wort: "Die NS-Wiederbetätigung eines Soldaten des Bundesheeres schockiert mich. Wer in der Exekutive arbeitet, trägt besondere Verantwortung", betonte das Staatsoberhaupt. "Jede Form der NS-Verherrlichung ist aufs Schärfste zu verurteilen und hat keinen Platz im Staatsdienst und in unserer Gesellschaft."
Bundesheer muss Entscheidung akzeptieren
"Weder das Gericht noch die dafür einzig zuständige Disziplinarbehörde haben eine Entlassung erwirkt", erklärte Bundesheer-Sprecher Michael Bauer außerdem auf Twitter. Die Bundesdisziplinarbehörde sei die höchste Instanz für Beamte und für das Bundesheer seien die Entscheidungen bindend. "Es gibt darüber keine Instanz mehr. Das Bundesheer hat diese Entscheidung zu akzeptieren." Der Betroffene sei "unverzüglich von seiner Tätigkeit entbunden" worden und werde "in einer nicht militärischen Funktion im Rahmen seines Beamtendienstverhältnisses verwendet", hieß es in einer Aussendung des Ressorts.
Verteidigungsministerin Tanner
Darin meldete sich auch Verteidigungsministerin Tanner zu Wort: "Für mich gibt es bei diesem Thema Null Toleranz", versicherte sie. Man fördere die Bewusstseinsbildung der Soldaten mit diversen Projekten. Trotzdem komme es "leider immer wieder zum Fehlverhalten Einzelner - gegen die wir mit voller Härte und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen", meinte die Ministerin. Auch am diesjährigen Nationalfeiertag werde man der Thematik besondere Aufmerksamkeit schenken, mit einem gemeinsamen Stand mit dem Mauthausen Memorial/KZ-Gedenkstätte Mauthausen, wo die Kooperation präsentiert wird. Abseits eines Medientermins betonte Tanner auch: "Sie können mir glauben, jede Möglichkeit, die sie im rechtlichen Rahmen geben würde, um dafür zu sorgen, dass er nicht mehr, wenn auch in einem ganz anderen Bereich, bei uns tätig ist, die ist mir nur recht. Daran arbeiten wir gerade." Aber man habe sich an gesetzliche Bestimmungen zu halten, auch an Gerichtsurteile.
(fd/apa)