Urteil gegen Sex-Stiefvater

(22.11.2013) Wie lange muss der Sex-Stiefvater aus dem Burgenland hinter Gitter? Heute fällt das Gericht eine Entscheidung über das Strafausmaß gegen den 33-Jährigen. Der Mann, der seine Stieftochter geschwängert haben soll, ist ja vor wenigen Tagen rechtskräftig wegen vergangener Missbrauchsvorwürfe verurteilt worden. Ihm drohen deswegen voraussichtlich zwischen drei und vier Jahren Haft. Klar ist: Bis er sich wegen des Missbrauchs seiner Stieftochter verantworten muss, wird er das Gefängnis wohl nicht mehr verlassen. Magdalena Wehofer von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt:

„Derzeit sitzt er in U-Haft. Sobald die Strafhöhe rechtskräftig ist, wird er direkt in die Strafhaft übernommen. Und zwar ohne Unterbrechung.“

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