Urteil: Keine GIS-Gebühr für PC

(23.09.2014) Wer einen Computer mit Internetanschluss hat, muss keine GIS-Gebühren zahlen! Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Ein Internet-User hat sich beschwert, dass er Rundfunkgebühren zahlen muss, selbst wenn er nur E-Mails mit seinem Computer empfängt. Das sei ein massiver Eingriff in seine Grundrechte. Das sieht auch das Gericht so. Der ORF hat bereits angekündigt, dagegen vorzugehen und vor das Höchstgericht zu ziehen. Erst in einem Jahr könnte dann eine endgültige Entscheidung vorliegen.

Bis dahin darf die Gebühr noch kassiert werden, so Anwalt Arnold Gangl:

"Die GIS hat ja auch angekündigt, dass sie ihrer bisherigen Linie treu bleibt. Trotz dieser Entscheidung wird sie nach wie vor die Gebühren einheben. Man kann sich im Moment dagegen eben nur dadurch wehren, dass man in jedem Einzelfall einen solchen Feststellungsbescheid beantragt."

Heißt also: Gebühren einzahlen und dann rechtlich dagegen vorgehen.

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