Urteil nach Prügel-Video!

Acht Jahre Haft für Wienerin

(13.07.2023) Eine mittlerweile 22-jährige Wienerin, die im Jahr 2016 mit einem Prügel-Video viral gegangen war und für Schlagzeilen gesorgt hatte, ist am Donnerstag am Landesgericht wegen Beteiligung am schweren Raub und falscher Zeugenaussage zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Sie schlug nach der Urteilsverkündung die Hände über dem Kopf zusammen und erbat nach Beratung mit ihrer Verfahrenshelferin Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die 22-Jährige, die mittlerweile zum Islam konvertiert ist und die bei der Verhandlung Kopftuch trug, war zu sämtlichen inkriminierten Fakten nicht geständig. Vor sieben Jahren hatte die junge Frau vor einem Einkaufszentrum in Wien-Donaustadt mit mehreren Bekannten ein 15 Jahre altes Mädchen verprügelt, gedemütigt und beschimpft. Das Opfer erlitt unter anderem einen Kieferbruch. Die Aggressoren filmten die Tat, das Video verbreitete sich auf Facebook und wurde mehr als 4,5 Millionen mal angesehen und Zehntausende Male geteilt. Seither fasste die damals 16 Jahre alte Gewalttäterin drei Vorstrafen aus, zuletzt bekam sie 18 Monate teilbedingt. Hinsichtlich des unbedingten Strafteils von sechs Monaten bekam sie einen Strafaufschub gewährt, um eine Ausbildung abschließen zu können. Sie brach diese allerdings ab und hielt sich nicht an justizielle Weisungen.

Stattdessen beteiligte sie sich während des Strafaufschubs der nunmehr erstinstanzlichen Entscheidung zufolge an einem schweren Raub an einem 17-Jährigen. Der Bursch war am 17. April 2022 - der Nacht auf den Ostersonntag - am Nachhauseweg, als ihm beim Aussteigen aus dem Nachtbus drei Personen folgten: ein junger Mann und zwei vollverschleierte Frauen. Der Mann bat den 17-Jährigen zunächst um Feuer und dann um Geld, als er beides nicht erhielt, kassierte der 17-Jährige einen Faustschlag ins Gesicht. Der Jugendliche erlitt einen verschobenen mehrfachen Nasenbeinbruch. Die mitbeteiligten Frauen nahmen ihm das Handy ab bzw. durchwühlten seinen Rucksack.

Dank eines Videos aus den Überwachungskameras der Wiener Linien konnte der männliche Tatverdächtige ausgeforscht werden - es handelte sich dabei um den damaligen Freund der nunmehr Angeklagten, der in einem separaten Verfahren für den Raub sowie zwei Körperverletzungen bereits rechtskräftig abgeurteilt wurde. Er fasste ebenfalls eine achtjährige Freiheitsstrafe aus, die bereits rechtskräftig ist. Als Zeuge belastete der 23-Jährige jetzt seine Ex-Freundin, mit der er seinen Angaben zufolge nach wie vor nach islamischem Recht verheiratet ist: "Aber das gilt nicht, wir haben uns getrennt."

Eine der beiden von der Überwachungskamera aufgenommenen Vollverschleierten sei "hundertprozentig eindeutig" die Angeklagte, die andere eine Freundin der 22-Jährigen, von der er nur den Vornamen kenne. Der 23-Jährige belegte das, indem er darauf verwies, dass - wie auf den Fotos ersichtlich - eine der beiden Beteiligten ein markantes blaues Kopf-Brust-Tuch trug - genau ein solches habe er seiner damaligen Freundin geschenkt.

Die 22-Jährige stellte die Beteiligung am Raub in Abrede: "Ich war da nicht dabei." Und keck meinte sie in Richtung des Schöffensenats (Vorsitz: Stefan Erdei): "Wie wollen Sie erkennen, wer die da auf den Bildern sind? Da sieht man ja nicht mal die Augen."

"Alle Beweise, die wir haben, gehen in die Richtung, dass Sie bei dem Raub dabei waren", hielt der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung in Richtung der 22-Jährigen fest. Der beraubte 17-Jährige hatte in seiner Zeugenbefragung die Angeklagte zwar nicht wieder erkannt ("Sie war ja verschleiert"), aber betont: "Größe und Statur würden passen." Unter Verweis auf ihre drei Vorstrafen merkte der Richter weiters an: "Es hat offensichtlich alles bisher nicht dazu beigetragen, dass Sie aus dieser Welt, in die Sie da hineingeraten sind, ausgeschieden sind." Daher habe man bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren acht Jahre verhängt: "Wir haben diesmal durchgreifen müssen."

Der zweite Anklagepunkt, in dem die junge Frau schuldig erkannt wurde, hatte sich auf ihre Aussage im Verfahren gegen ihren Ex-Freund bezogen, in dem sie als Zeugin die Unwahrheit gesagt haben soll. Sie hatte auch dort unter Wahrheitspflicht ihre Beteiligung am Raub am 17-Jährigen entschieden bestritten.

(apa/makl)

3-fach Mutter stirbt bei Unfall

Kinder im Auto

Wieder Beben in Neapel!

Stärke 4,0

Gaza: Zu wenig Lebensmittel

Rationen halbiert

EU gibt Russland-Zinsen frei

Rund 1,5 Milliarden Euro

Frau ohne Führerschein: Unfall

Kinder im Auto

Bandengewalt: 2 Festnahmen

Bandenkrieg in Wien

Taifun "Gaemi": Immer mehr Tote

Horror auf den Philippinen

Banküberfall in Tirol

Täter flüchtig