USA: Schärfere Einreiseregeln

Nicht vor Jahresmitte

(14.02.2026) Verschärfte Regeln für Einreisen in die USA für Touristen aus Deutschland, Österreich und vielen anderen Ländern sollen frühestens Mitte 2026 wirksam werden. Das teilte die US-Grenzschutzbehörde CBP auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Demnach sind die Details der Regeln bisher nicht finalisiert. Am vergangenen Montag war eine Frist ausgelaufen, bis zu der Einwände zu den geplanten Änderungen eingereicht werden konnten. Diese müssen jetzt zunächst geprüft werden.

Geplant ist, dass Touristen bei dem elektronischen Reiseantrag ESTA künftig deutlich mehr persönliche Informationen preisgeben müssen. Diskutiert werden unter anderem die Offenlegung von Informationen zur Social-Media-Präsenz der vergangenen fünf Jahre sowie zusätzliche Kontakt- und Familiendaten. Was damit genau gemeint ist, geht aus dem Vorschlag nicht hervor.

Betroffen sind Touristen und Geschäftsreisende aus mehr als 40 Ländern - darunter auch Österreich -, die im Rahmen des sogenannten Visa Waiver Programms (VWP) für bis zu 90 Tage visumfrei in die USA einreisen dürfen.

Preisgabe von Account-Namen der Konten in sozialen Medien?

Der Sender CNN hatte Ende vergangenen Monats unter Berufung auf einen Hotel- und Gastgewerbeverband aus dem US-Bundesstaat Florida berichtet, dass Beamte ihnen gesagt hätten, es gehe um die Angabe von Account-Namen. Zugang zu Social-Media-Konten oder spezifischen Posts müsste man dagegen nicht gewähren. Zudem würde die Grenzschutzbehörde auch nicht die Social-Media-Aktivitäten aller Antragssteller prüfen, hieß es.

Die geplanten Änderungen dienen der Grenzschutzbehörde zufolge dem Schutz vor terroristischen und anderen Bedrohungen. Die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen dauere üblicherweise bis zu zwei Monate. Alle Kommentare zu den Vorschlägen sollen außerdem innerhalb weniger Wochen öffentlich einsehbar ein. Anschließend sollen möglicherweise Änderungen vorgenommen werden, bevor das Vorhaben dem Haushalts- und Verwaltungsamt OMB zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Dem geht eine weitere 30-tägige Frist für neue Stellungnahmen voraus.

(APA/CD)

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