Valentin: Liebe im Büro?

Das sagt das Arbeitsrecht

(14.02.2024) Wieviel Liebe ist eigentlich im Büro erlaubt? Laut einer aktuellen Valentinstags-Umfrage ist rund ein Viertel der Österreicherinnen und Österreicher schon mal einem Kollegen bzw. einer Kollegin nähergekommen. Arbeitsrechtlich spricht da grundsätzlich nichts dagegen, Beziehungen sind sowohl zwischen Mitarbeitern als auch zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten grundsätzlich erlaubt.

Man muss die Beziehung in der Firma auch nicht öffentlich machen. In bestimmten Situationen wäre es aber schon sinnvoll, empfiehlt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko:

"Geheimnistuerei ist ja ohnehin anstrengend und meistens machen dann auch schnell die Gerüchte die Runde. Da ist es schon sinnvoller, wenn man zu der Beziehung steht. Vor allem dann, wenn man direkt zusammenarbeitet und beispielsweise per Vier-Augen-Prinzip gegenseitig Rechnungen oder sonstiges kontrolliert. Da könnte sonst schnell das Gerücht entstehen, dass man miteinander lockerer umgeht, als mit anderen Kolleginnen und Kollegen."

Äußerste Vorsicht ist allerdings beim Händchenhalten, Küssen oder mit privaten Emails über den Firmenserver geboten. Sex am Arbeitsplatz kann sogar zu einer Entlassung führen.

(mc)

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