VBG: 13-Jährige vergewaltigt
18 Monate für 17-Jährigen
(01.09.2022) Wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ist heute am Landesgericht Feldkirch ein 17-jähriger Bursche zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Zwölf Monate wurden auf Bewährung ausgesprochen. Der Teenager hatte mehrfach mit einer 13-Jährigen einvernehmlichen Sex, außerdem vergewaltigte er sie einmal. Zudem missbrauchte er eine Elfjährige. Das Urteil ist rechtskräftig.
Mädchen in Falle gelockt
Von Dezember 2021 bis April 2022 schlief der damals 16-Jährige fünfmal mit der 13-Jährigen. Zu seiner Verteidigung gab er an, nicht gewusst zu haben, dass das Mädchen noch so jung ist. Ihm habe die Jugendliche erzählt, sie sei 16 Jahre alt. Im Mai dieses Jahres schließlich lockte der Angeklagte die Heranwachsende zusätzlich in eine Falle und vergewaltigte sie mehrfach. Die Elfjährige lernte der junge Mann am Volksschulplatz zufällig kennen. Auch dieses Mädchen soll er sexuell bedrängt haben.
Nicht geständig
Strafrechtlich erfüllen diese Tathandlungen die Delikte des schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen, der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen. Der angeklagte Teenager zeigte sich nicht geständig, auch die Elfjährige habe er für älter gehalten, zudem sei keine Gewalt im Spiel gewesen.
Urteil
Das Gericht allerdings verurteilte den 16-Jährigen rechtskräftig zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten. Weil der Jugendliche von den sechs Monaten unbedingter Haft bereits einen großen Teil abgesessen hat, wurde er sofort nach der Verhandlung enthaftet. Für die Zukunft bekommt er einen Bewährungshelfer. Dem Vergewaltigungsopfer schuldet er 2.500 Euro, dem anderen Mädchen 500 Euro.
(fd/apa)