Verbraucherkredite bald strenger
Regeln auch für Kleinstkredite
(21.09.2026) Ab 20. November werden die Regeln für Verbraucherkredite spürbar verschärft. Ab dann müssen Banken und Händler die Kreditwürdigkeit von Konsumentinnen und Konsumenten noch strenger prüfen, auch für Kleinstkredite. Zudem kommen verschärfte Informationspflichten, Monitoring von Zahlungsrückständen und Einschränkungen bei Werbung und für Kopplungsgeschäfte. All das soll den Verbraucherschutz deutlich erhöhen. Auf Händler kommen damit neue Herausforderungen und Hürden zu.
Mit dem Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz in Österreich wird eine EU-weite Richtlinie umgesetzt. Der Anwendungsbereich wird mit den Neuerungen ausgeweitet. Künftig sind auch Kleinstkredite unter 200 Euro, zinsfreie Kredite und sogenannte "Buy Now, Pay Later"-Finanzierungen (Deutsch: "jetzt kaufen, später bezahlen") von den neuen Regeln erfasst. Letzteres wird vor allem im Online-Handel genutzt, ein bekannter Anbieter dieser Finanzierungsform ist zum Beispiel Klarna.
Es gibt jedoch Ausnahmen für den Online-Handel, durch die Zahlungsziele - also der klassische Kauf auf Rechnung - weiterhin möglich bleiben sollen. Liegt das Zahlungsziel bei nicht mehr als 14 Tagen, ist der Kaufpreis zins- und gebührenfrei zu zahlen und wird die Frist direkt vom Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer angeboten - also ohne einen dazwischen geschalteten Zahlungsdienstleister - müssen die strengeren Auflagen nicht erfüllt werden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erhöht sich die zulässige Zahlungsfrist auf 50 Tage. Eine Ausnahme gibt es außerdem für von Banken ausgegebene Debitkarten mit Zahlungsaufschub.
Strengere Bonitätsprüfung und Informationspflichten
Verschärfungen kommen auch bei der Kreditwürdigkeitsprüfung sowie bei den Informationspflichten. Bereits vor dem Kreditabschluss muss der Kreditgeber - also die Bank oder der Händler - umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen. Bei einer negativen Kreditwürdigkeitsprüfung gibt es nun ein Vergabeverbot. Änderungen gibt es auch beim Rücktrittsrecht vom Kreditvertrag, dieses wird auf 12 Monate und 14 Tage ab Vertragsabschluss begrenzt. Bisher galt ein "ewiges", also unbegrenztes, Rücktrittsrecht. Dieses gilt künftig nur noch, wenn der Verbraucher nicht über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde.
Darüber hinaus muss Werbung für Kreditverträge deutlich ausgeschildert sein und auch auf die Risiken einer Kreditaufnahme hinweisen. Kopplungsgeschäfte - also die zwingende Koppelung des Kredits an ein anderes Produkt wie eine Versicherung - werden verboten. Gerät der Kreditnehmer in Zahlungsrückstand, muss der Kreditgeber dem aktiv nachgehen und Unterstützung anbieten, beispielsweise in Form einer Umschuldung oder Änderung der Vertragsbedingungen. Wird gegen die neuen Regeln verstoßen, drohen Verwaltungsstrafen.
CRIF-Juristin sieht Hürden für Händler
Der Informationsdienstleister CRIF sieht in den neuen Regelungen vor allem für Händler einige Hürden, die vor allem in der Anfangszeit schlagend werden könnten. Bei vielen Unternehmen habe es lange kein großes Bewusstsein dafür gegeben, wer von den neuen Regeln eigentlich umfasst ist. "Es gibt Branchen, die dachten lange Zeit, sie sind außen vor", sagte Anke Bölinger, Juristin für Deutschland und Österreich beim CRIF, im Gespräch mit der APA. Beispielsweise seien sich Telekommunikationsfirmen nicht im Klaren darüber gewesen, dass künftig auch Finanzierungen von Handys, die mit einem Telefonvertrag mitabgeschlossen werden, unter die neuen Regeln fallen. Diese Unternehmen müssten nun umdenken und sich an die neuen Regeln anpassen, auch wenn es zeitlich dafür schon recht knapp ist. Für Banken sei das Problem weniger dramatisch, diese seien an Regulierung schon sehr gut gewöhnt.
Jeder Händler und jeder Online-Shopbetreiber müsse darüber nachdenken, welche Zahlungsformen er in Zukunft überhaupt noch anbieten möchte, so Bölinger. Das könne dazu führen, dass Ratenkäufe und "Buy Now, Pay Later"-Modelle künftig seltener zur Auswahl werden, weil der Aufwand für die Händler möglicherweise zu groß ist.
Echte Kreditwürdigkeitsprüfungen seien für Händler Neuland. Die Prozesse hierfür müssten neu geschaffen werden - sofern sie nicht an eine Bank oder ein Unternehmen wie CRIF ausgelagert werden, das Händlern künftig schnelle Prüfungen anbieten will. Auch auf Kundenseite könnte die Verpflichtung, gegenüber dem Händler detaillierte Einkommensnachweise vorlegen zu müssen, abschreckend wirken und dazu führen, dass insgesamt weniger gekauft wird und Umsätze sinken.
Die Kosten, die für die Händler aber in jedem Fall anfallen, könnten sich letztlich auch in höheren Preisen für die Kundinnen und Kunden niederschlagen. Es herrsche "kein Zweifel daran, dass Verbraucherschutz sehr wichtig ist, aber diesen höheren Prüfungsaufwand, den bezahlen alle wir", sagte Bölinger. Schon das Black-Friday-Geschäft und das Weihnachtsgeschäft könnten unter den Neuerungen, die unmittelbar davor in Kraft treten, leiden, da Händler dann keine so großzügigen Zahlungsziele mehr gewähren könnten.
(apa/mc)