Vergewaltigung bei U-6

5 Jahre Haft

(12.09.2023) Sind 5 Jahre genug für eine erwiesene und vollzogene Vergewaltigung? Weil er im März eine junge Frau durch die halbe Stadt verfolgt und sie vor der U-Bahn-Station Jägerstraße vergewaltigt hatte, ist ein 24-jähriger Mann am Dienstag am Wiener Straflandesgericht - nicht rechtskräftig - zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Nach anfänglichem Leugnen zeigte er sich nach einer längeren Diskussion mit seinem Verteidiger in einem Nebenzimmer dann doch vollinhaltlich geständig und wollte keine weiteren Angaben mehr machen.

Was ist passiert?

Die 26 Jahre alte Frau hatte in der Nacht auf den 18. März in der Diskothek U4 mit Kollegen gefeiert und wollte am frühen Morgen mit der U-Bahn nach Hause fahren. Der Tunesier hatte ebenfalls gegen 5.00 Uhr das Lokal verlassen und sprach bereits beim Ausgang die junge Frau an. "Ich habe gesehen, dass sie mich angelächelt hat. Es hat mich gefreut, dass mich eine hübsche Frau anlächelt", sagte der Beschuldigte dem Schöffengericht.

Küssen aber nicht mehr

Laut Staatsanwältin kam es zwischen den beiden zwar zu Küssen, doch die junge Frau wollte das nicht weiter und sagte "Nein" zu dem 24-Jährigen. Aber dieser ließ nicht von ihr ab, das ging so weit, dass die 26-Jährige ihm in die Lippe biss und sich in der U4-Garnitur bei einem Pärchen Hilfe holte. Die beiden boten der jungen Frau sogar an, sie bis nach Hause zu begleiten. Da der 24-Jähriger aber nicht mehr zu sehen war, lehnte die 26-Jährige dies ab. Nachdem sie in die U6 um- und bei der Station Jägerstraße aus-gestiegen war, schrieb sie dem Paar noch eine SMS, dass alles in Ordnung sei. Doch plötzlich stand der Tunesier vor ihr und passte sie ab.

Mann hatte sich versteckt

In Wahrheit hatte sich der junge Mann - wie auf Aufnahmen der Überwachungskamera der Wiener Linien zu sehen war - in einem anderen Waggon und später hinter Säulen versteckt und die Frau verfolgt. Für die 26-Jährige völlig unerwartet riss der 24-Jährige sie unmittelbar nach dem Stationsbereich zu Boden und vergewaltigte sie. Die junge Frau wehrte sich heftig, versuchte noch, nach ihrem Handy zu greifen, um die Polizei zu holen. Doch der Beschuldigte schlug ihr das aus der Hand.

Zuerst leugnen

In seiner ersten Verantwortung sprach er von einvernehmlichen Handlungen und meinte: "Ich habe keine Gewalt angewandt, sie ist alleine zu Boden gefallen." Er habe sich um die Frau Sorgen gemacht. "Sie hat ihr Gesicht verzogen", meinte der 24-Jährige. Daraufhin habe er mehrfach auf Englisch gefragt, ob sie ok sei.

Geständnis

Nach dem Gespräch mit seinem Anwalt Manfred Arbacher-Stöger legte er dann doch ein umfassendes Geständnis ab. DNA-Spuren untermauerten zudem die Aussage des Opfers, das sich mit einem Betrag in der Höhe von 5.000 Euro dem Verfahren anschloss. Die 26-Jährige sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit und in Abwesenheit des Angeklagten aus.

Passanten helfen

Passanten bemerkten schließlich die Vorgänge und kamen der Frau zu Hilfe. Der Tatverdächtige flüchtete. Er wurde allerdings von einem Zeugen verfolgt, eingeholt und gestellt, sodass er von der Polizei festgenommen werden konnte. Ohne seine Hilfe hätte der Täter nicht so schnell ausgeforscht werden können.

Keine Aufenthaltsberechtigung

Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, war der bisher unbescholtene Tunesier mangels einer Aufenthaltsberechtigung bereits ein Mal aus Österreich abgeschoben worden. Im Vorjahr kam er dann wieder illegal ins Land, diesmal überhaupt ohne Papiere. Er ging zuletzt weder einer geregelten Beschäftigung nach, noch hatte er eine offizielle Meldeadresse. Derzeit befindet er sich in Untersuchungshaft. Die Richterin sprach in ihrer Urteilsbegründung bei den Tathandlungen von einer "besonderen Rücksichtslosigkeit und Unverfrorenheit", dass er nicht von der Frau abließ, obwohl sie mehrmals "Nein, bitte nicht" gesagt hat. Das Geständnis habe in der Urteilsfindung aufgrund der Sachbeweise nur eine marginale Bedeutung eingenommen, sagte die Vorsitzende. Der Beschuldigte habe "hohe kriminelle Energie" an den Tag gelegt. Während der Angeklagte das Urteil annahm, kündigte die Staatsanwältin Berufung an.

(fd/apa)

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